Richtlinien zur Förderung von Forschung und Entwicklung modernisiert Willingmann: ?Attraktivere Förderbedingungen und weniger Bürokratie für Unternehmen?
Vorfahrt für Forschung und Entwicklung in Unternehmen: Das Wirtschaftsministerium hat die Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten attraktiver gestaltet und gleichzeitig den bürokratischen Aufwand deutlich verringert. Zu den wichtigsten Änderungen zählen die Anhebung des Förderhöchstbetrages von 400.000 auf 500.000 Euro sowie die erstmalig geschaffene Möglichkeit, während der Projektlaufzeit anfallende Abschreibungen für Pilotlinien, Pilotprojekte oder Prototypen mit bis zu drei Millionen Euro zu unterstützen. Neu sind zudem Pauschalen für Sachausgaben und weitere Projektkosten in Höhe von 30 Prozent der geförderten Personalausgaben ? dadurch werden Unternehmen von bürokratischen Einzelabrechnungen und Nachweisen entlastet. Als zusätzlicher Förderschwerpunkt ist der Bereich ?Prozess- und Organisationsinnovationen? aufgenommen worden, um v.a. kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung zu unterstützen. So können künftig auch Projekte zur Entwicklung und Einführung neuer Geschäftsmodelle, innovativer Produktionsprozesse oder neuartiger Dienstleistungen gefördert werden.Dazu sagte Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann: ?Wir entbürokratisieren unsere Förderverfahren. Attraktivere Förderbedingungen und geringerer Verwaltungsaufwand ? das ist unsere Rezept der Förderung von Wirtschaft und Wissenschaft und insbesondere für mehr Forschung und Entwicklung in den Unternehmen. Wir haben die Richtlinien noch stärker den Bedürfnissen der heimischen Wirtschaft angepasst, um einen kräftigen und nachhaltigen Impuls für mehr Innovationen zu setzen. Forschung und Entwicklung sind die Basis für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg.?Hintergrund:Für die im Februar 2015 aufgelegten ?Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundprojekten im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich? (FuE-Richtlinien) stehen in der laufenden EU-Strukturfondsperiode 2014-2020 rund 111 Millionen Euro zur Verfügung. Bis Ende 2017 sind rund 250 FuE-Projekte im Volumen von ca. 54,6 Millionen Euro bewilligt worden, um die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu unterstützen. Zusätzlich investiert das Land bis 2020 rund 150 Millionen Euro in den Ausbau der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur (siehe PM Nr. 72 vom 13.09.17).Weitere Informationen zu den verbesserten Konditionen gibt es über die kostenlose Förderhotline der Investitionsbank (0800 56 007 57) sowie unter www.ib-sachsen-anhalt.de.
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