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Magdeburg, den 27.06.2019

Sitzung des Bundesrates Willingmann kritisiert Regelungen zur steuerlichen Forschungsförderung

Der Bundesrat hat am Freitag in Berlin das im Bundeskabinett beschlossene Forschungszulagengesetz behandelt. Das Gesetz sieht erstmalig vor, dass neben direkte Förderung von Forschungsaktivitäten in Unternehmen auch eine steuerliche Entlastung tritt. Sachsen-Anhalts Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann erklärt dazu: ?Deutschland gehört zu den wenigen OECD-Ländern, die bislang keine steuerliche FuE-Förderung kannten. Das war über Jahrzehnte ein schwerer Nachteil im Wettbewerb. Daher ist es zu begrüßen, dass diese langjährige Forderung aus Wirtschaft und Wissenschaft nun aufgegriffen wird. Das ist ein erster, wichtiger Schritt.?  Es gebe jedoch auch Anlass für Kritik, so der Minister: ?Das Gesetz bleibt hinter den Erwartungen gerade für die Forschungsförderung in Ostdeutschland zurück. Die Fixierung auf steuerliche Begünstigung von Personalkosten des Auftragnehmers bedeutet nichts anderes als die Förderung von Unternehmen, die bereits über eigene Forschungsabteilungen verfügen. Gerade für Länder mit wenigen forschenden Unternehmen bedeutet dies einen deutlichen Nachteil. Dies gilt namentlich auch für Sachsen-Anhalt mit seinem hohen Anteil klein- und mittelständischer Unternehmen.? 73 Prozent der Erwerbstätigen arbeiten hierzulande in kleinen und mittleren Unternehmen. Problematisch sei auch, dass Auftragsforschung öffentlicher Einrichtungen ? wie etwa Hochschulen ? in aller Regel keiner Besteuerung unterliegen und damit auch keinen Steuereffekt erzielen, den sie gegebenenfalls an ihre Auftraggeber weitergeben könnten: ?Dann hat niemand etwas von der Neuregelung?, so Willingmann weiter.  Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung gibt es auch auf dem Twitter-Kanal des Ministeriums unter www.twitter.com/mwsachsenanhalt.

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