Pandemie: Landtag beschließt Änderung des Hochschulgesetzes
Sachsen-Anhalt verlängert Regelstudienzeit um ein Semester / Willingmann: „Schafft Sicherheit für BAföG und Studium unter Corona-Bedingungen“
Mit Blick auf die Corona-Krise stellt Sachsen-Anhalt die Weichen für größere Unterstützung von Studierenden. Damit ihnen keine Nachteile aus den pandemiebedingten Einschränkungen im Sommersemester 2020 erwachsen, wird die Regelstudienzeit um ein Semester erhöht; dadurch verlängert sich die Förderhöchstdauer für BAföG-Leistungen. Zudem erhalten Hochschulen die Möglichkeit, coronabedingt Prüfungen und Leistungen nicht zu werten bzw. zur Notenverbesserung wiederholen zu lassen. Die dafür notwendige Änderung des Hochschulgesetzes wurde vom Wissenschaftsministerium initiiert und heute vom Landtag beschlossen.
Neu im Gesetz ist auch, dass derartige Regelungen bei Andauern der Pandemie oder in ähnlichen Krisensituationen künftig per Verordnung – und damit deutlich schneller als durch Gesetzesänderung – getroffen werden können. Dadurch könnte das Ministerium die Regelstudienzeit, wenn erforderlich, kurzfristig auch für das laufende Wintersemester 2020/2021 verlängern.
Dazu sagte Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann: „Die Änderung des Hochschulgesetzes ist wichtig für Studierende, für Hochschulen und für die BAföG-Ämter. Sie gibt BAföG-Empfängern in diesen herausfordernden Zeiten ein Stück weit finanzielle Sicherheit zurück. Zugleich erhalten unsere Hochschulen die Möglichkeit, bei coronabedingt schwächeren Prüfungsergebnissen und Leistungsnachweisen noch stärker im Sinne Ihrer Studierenden zu entscheiden. Dies rege ich nachdrücklich an. Besonders wichtig ist mir auch, dass wir nun mittels Verordnung schneller und flexibler auf Pandemien oder ähnlich tiefe Einschnitte in den Hochschulbetrieb reagieren können. Mit Blick auch auf aktuelle Einschränkungen des laufenden Lehrbetriebs werden wir kurzfristig im Januar mit Hochschulleitungen und Studierendenvertretungen über den Umgang mit dem aktuellen Wintersemester reden.“
Anfang Mai dieses Jahres hatte der Landtag eine umfassende Novelle des aus dem Jahr 2010 stammenden Hochschulgesetzes beschlossen; es ist seit dem 8. Juli 2020 in Kraft. Kernpunkte: mehr Ausgründungen, mehr Autonomie der Hochschulen und mehr Mitsprache aller Hochschul-Gruppen. Details zu dieser wichtigen Weichenstellung für die Wissenschaft in Sachsen-Anhalt finden sich auf den Internetseiten des Ministeriums unter https://mw.sachsen-anhalt.de/themen/hochschulen/hochschulrecht/hochschulgesetz/.
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