Vereinbarung zur Umsetzung in Sachsen-Anhalt wurde heute unterzeichnet
„Zukunftsvertrag“: Hochschulen erhalten von 2024 an bis zu 40 Millionen Euro vom Bund
Die Weichen für eine erfolgreiche Umsetzung des „Zukunftsvertrages Studium und Lehre stärken“ in Sachsen-Anhalt sind gestellt. Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann und die Leitungen von acht Hochschulen haben am Donnerstag eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Dadurch erhalten die Hochschulen zusätzlich zur Grundfinanzierung vom Land, welche durch die Zielvereinbarungen bis Ende 2024 garantiert ist, weiterhin Geld vom Bund: abhängig von der tatsächlichen Entwicklung der Studierenden- und Absolventenzahlen für 2021 insgesamt rund 15,5 Millionen Euro. Bis 2024 erhöht sich dieser Betrag auf rund 40 Millionen Euro – das ist mehr, als die Hochschulen aus dem aktuell laufenden „Hochschulpakt 2020“ erhalten.
Die Wissenschaftsministerinnen und -minister der Länder hatten den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ mit Bundesforschungsministerin Karliczek ausgehandelt. Er ersetzt den Hochschulpakt, der 2007 gestartet wurde und 2023 ausläuft. In diesem Zeitraum erhielt und erhält Sachsen-Anhalt zur Stärkung des Hochschulsystems rund 476 Millionen Euro. Im Gegenzug hat das Land seine Studienkapazitäten trotz gegenläufiger demografischer Entwicklung nicht abgebaut, sondern mit Blick auf die bundesweit seit langem stark steigende Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger aufrecht erhalten. Im Anschluss an den auslaufenden Hochschulpakt beteiligt sich der Bund über den „Zukunftsvertrag“ von 2021 bis 2023 mit jährlich rund 1,88 Milliarden Euro an der Sicherung und Verbesserung von Studium und Lehre; von 2024 an steigt die Summe auf 2,05 Milliarden Euro. Die Länder müssen diese Mittel in ihrem Hochschulsystem gegenfinanzieren.
Dazu sagt Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann: „Ich freue mich, dass wir in durchaus zähen Verhandlungen erreicht haben, dass der Bund Studium und Lehre an unseren Hochschulen über den Zukunftsvertrag erstmals dauerhaft unterstützt. Dies ist ein weiterer Baustein, um für unsere so wichtigen Wissenschaftseinrichtungen gute und stabile Rahmenbedingungen zu schaffen. Mit der heute unterzeichneten Vereinbarung gibt es nun auch einen verlässlichen Fahrplan, wie die erheblichen zusätzlichen Mittel in Sachsen-Anhalt verwendet werden. Das gibt den Hochschulen Planungssicherheit, beispielsweise wenn es darum geht, Stellen nicht nur befristet, sondern dauerhaft zu besetzen.“
Kern der Vereinbarung, die zwischen Wissenschaftsministerium und den Hochschulen bis 2027 geschlossen und heute unterzeichnet wurde, ist zum einen der Erhalt der personalbezogenen Studienkapazitäten auf dem Stand des Jahres 2018 und zum anderen die Verbesserung der Studienbedingungen, vor allem durch die Schaffung dauerhafter Stellen an den Hochschulen. So soll der Anteil des hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals (ohne Drittmittelpersonal), das unbefristet beschäftigt ist, an den sieben staatlichen Hochschulen von 42,9 (2018) auf 45 Prozent erhöht werden.
Hintergrund:
Die Unterzeichnung des Zukunftsvertrages zwischen Bund und Ländern erfolgte Mitte 2019 im Paket mit dem „Pakt für Forschung und Innovation“, durch welchen die Zuwendungen an die Wissenschaftsorganisationen von 2021 bis 2030 um jährlich drei Prozent steigen, und dem Nachfolger des „Qualitätspakt Lehre“, dem Programm „Innovation in der Hochschullehre“, das mit bis zu 150 Millionen Euro pro Jahr dauerhaft vom Bund gefördert wird. Vorausgegangen waren lange Verhandlungen zwischen Ländern und Bund über die Höhe der finanziellen Unterstützung des Bundes und deren angemessene Verwendung innerhalb des Wissenschaftssystems.
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