Verordnung des Ministeriums soll Anfang Juli veröffentlicht werden
Willingmann verlängert Regelstudienzeit auch für das Sommersemester 2021: „Finanz-Puffer für alle BAföG-Empfänger“
Angesichts stark gesunkener Infektionszahlen kehren Sachsen-Anhalts Hochschulen zunehmend zum Regelbetrieb zurück. Dennoch hat die Corona-Pandemie den Lehrbetrieb auch im laufenden Sommersemester 2021 erheblich beeinträchtigt; seit April konnten etwa viele Veranstaltungen nur digital stattfinden. Daher wird Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann die Regelstudienzeit für alle Studierenden per Verordnung um ein weiteres Semester verlängern.
Die entsprechende Verordnung wird voraussichtlich Anfang Juli 2021 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes veröffentlicht. Dadurch steigt die Förderhöchstdauer für BAföG-Leistungen automatisch um ein weiteres Semester, d.h. Studierende, die ihre Regelstudienzeit im Sommersemester 2020 noch nicht ausgeschöpft hatten, müssen gegenüber den BAföG-Ämtern auch für das Sommersemester 2021 nicht belegen, dass sich die Pandemie nachteilig auf ihren Studienverlauf ausgewirkt hat und sie deshalb länger studieren. Die Anrechnung auf die Regelstudienzeit war wegen der Corona-Einschränkungen bereits für das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/2021 verlängert worden.
Willingmann sagte: „Dass wir aktuell in vielen Bereichen zunehmend zur Normalität zurückkehren, darf nicht darüber wegtäuschen, dass auch das Sommersemester mit teils erheblichen Einschränkungen für viele Studierende verbunden war. Damit eine mögliche längere Studienzeit für sie nicht zum finanziellen Risiko wird, werden wir die Regelstudienzeit nochmals um ein Semester verlängern. Dadurch erhalten alle BAföG-Empfänger einen Finanz-Puffer für ihr Studium sowie die Hochschulen und BAföG-Ämter Klarheit und Rechtsicherheit. Zugleich verbinde ich mit der Verordnung die Hoffnung, dass im kommenden Wintersemester an den Hochschulen Sachsen-Anhalts wieder weitgehend Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden können.“
Hintergrund:
Die Verordnung wird auf Grundlage des Hochschulgesetzes erlassen. Im Zuge der Mitte Dezember 2020 vom Landtag beschlossenen Novelle wurde die Möglichkeit geschaffen, bei Andauern der Pandemie oder in ähnlichen Krisensituationen entsprechende Regelungen durch Rechtsverordnung aus dem Wissenschaftsministerium zu treffen – und damit deutlich schneller als bisher durch Gesetzesänderung, die noch für die Nichtanrechnung des Sommersemester 2020 erforderlich war. Minister Willingmann hatte wegen der Corona-Maßnahmen auch an den Hochschulen im vergangenen Jahr darauf gedrängt, eine flexiblere Lösung zu schaffen, und eine entsprechende Änderung des erst im Juni 2020 verabschiedeten neuen Hochschulgesetzes eingebracht. Die aktuelle Verordnung schafft Rechtssicherheit für die BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger an den Hochschulen des Landes.
Die Regelstudienzeit umschreibt die Anzahl der Semester, die für das Absolvieren eines Studienganges bei einem regulären Vollzeitstudium benötigt wird. Sie wird durch die jeweilige Studien- oder Prüfungsordnung eines Studienganges festgelegt und muss den durch das Hochschulgesetz vorgegebenen Rahmen einhalten.
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