Pressemitteilung: 071/1999
Magdeburg, den 01.12.1999

Ministerium der Justiz

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter - Justizministerin Karin Schubert dankt für Engagement

Magdeburg/Halle. (MJ) Sachsen-Anhalts Justizministerin Karin Schubert (SPD) ehrt heute in Halle die ehrenamtlichen Handelsrichter. "Die gute Zusammenarbeit zwischen Berufs- und Handelsrichtern bei den Kammern für Handelssachen gewährleistet eine fundierte, sachgerechte und lebensnahe Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten im Handelsverkehr", betont die Ministerin.

Sie bedankt sich für das Engagement der ehrenamtlichen Richter, die alle aus kaufmännischen Berufen kommen und von der Justizverwaltung auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammern für das Amt ernannt werden. "Dass Sie vom Fach sind, ist für die Rechtspflege von erheblicher Bedeutung, weil Sie Ihren wirtschaftlichen Sachverstand und Ihre kaufmännische Erfahrung einbringen", so die Ministerin. "Für Sie persönlich bedeutet dieses Engagement allerdings auch erhebliche Einschränkungen in beruflicher und privater Hinsicht - dafür sei Ihnen herzlich gedankt."

In Sachsen-Anhalt sind zurzeit insgesamt 56 ehrenamtliche Handelsrichter tätig. Um Rechtsstreitigkeiten im Handelsverkehr möglichst schnell entscheiden zu können, sind an allen vier Landgerichten des Landes Sachsen-Anhalt Kammern für Handelssachen eingerichtet. Sie bestehen aus jeweils einem Berufs- und zwei ehrenamtlichen Richtern. Sie haben - wie die Berufskollegen - volles Stimmrecht und genießen richterliche Unabhängigkeit.

Die Justizministerin erinnert anlässlich der Ehrung der ehrenamtlichen Handelsrichter an den "Tag des Ehrenamtes" am 5. Dezember. "Wer sich in seiner Freizeit für die Belange der Justiz einsetzt, leistet unserer Gesellschaft nicht nur einen unbezahlten, sondern auch einen unbezahlbaren Dienst", so Ministerin Schubert. "Ohne die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter wäre die deutsche Rechtsprechung nicht denkbar.

In Sachsen-Anhalt gibt es insgesamt 5284 ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die in der öffentlichkeit bekanntesten sind die Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen. Bei den 35 Amtsgerichten und den vier Landgerichten des Landes sind insgesamt 2510 Bürgerinnen und Bürger in diesem Amt tätig. Ihre Amtsperiode begann am 1. Januar 1997 und endet am 31. Dezember 2000, sodass im kommenden Jahr neue Vorschlagslisten erstellt werden müssen. Sie sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Insgesamt werden rund 5000 Vorschläge der Gemeindevertretungen und der Jugendhilfeausschüsse benötigt, um die Wahl für die neue Amtsperiode (Beginn: 1. Januar 2000) treffen zu können.

Neben ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern, die an den Prozessen der Finanz- und Verwaltungsgerichte beteiligt sind, sind 2033 Bürgerinnen und Bürger an den Arbeits- und Sozialgerichten tätig. Sie repräsentieren dort die Bevölkerungsgruppen, deren rechtlichen Anliegen von diesen Gerichten entschieden werden.

Zu Ihrer Information: Die UNO hat den 5. Dezember vor zwölf Jahren zum "Tag des Entwicklungshelfers" erklärt. In Deutschland wird er seither als "Tag des Ehrenamtes" begangen. Besonders die Justiz ist in vielen Bereichen verpflichtet, mit ehrenamtlich Tätigen zu arbeiten. Dies gilt insbesondere bei den verschiedenen Gerichtsbarkeiten, aber auch im Bereich des Strafvollzugs.

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