Pressemitteilung: 079/1999
Magdeburg, den 29.12.1999

Ministerium der Justiz

Videokonferenzanlage im Justizzentrum Halle - Opfer bleibt Konfrontation mit Täter erspart

Magdeburg/Halle. (MJ) Im Rahmen des Zeugenschutzgesetzes ist im Justizzentrum Halle eine Videokonferenzanlage installiert worden. Mit Hilfe dieser Anlage ist es möglich, Zeugen während einer Hauptverhandlung in einem separaten Raum zu vernehmen. "Dadurch bleibt insbesondere Opfern von Sexualstraftaten die zusätzlich belastende Situation erspart, während ihrer Aussage erneut mit dem Täter konfrontiert zu werden", erklärt Sachsen-Anhalts Justizministerin Karin Schubert (SPD).

Die Einrichtung einer Videokonferenzanlage gehört zu den Maßnahmen, die das Zeugenschutzgesetz von April 1998 vorsieht. Danach soll die Vernehmung von Opfern einer Straftat im folgenden Verfahren möglichst schonend erfolgen. Dazu gehört die Möglichkeit, die Betroffenen sowohl im Ermittlungs- als auch Hauptverfahren mit Hilfe einer Videokamera zu vernehmen.

Das Land Sachsen-Anhalt hat das Zeugenschutzgesetz maßgeblich mitgestaltet. Auf Initiative von Justizministerin Schubert ist in dem Gesetz ein Beistand für die Opfer von Straftaten, die in einem Hauptverfahren als Zeugen aussagen müssen, verankert worden. Das heißt beispielsweise, dass Opfer eines Sexual- oder Tötungsverbrechens sowie Kinder unter 16 Jahren, die als Schutzbefohlene misshandelt worden sind, auf Antrag kostenlos einen anwaltlichen Beistand erhalten.

Die Kosten für die Installation der Videokonferenzanlage im Justizzentrum Halle belaufen sich auf rund 87.000 Mark. Sie ist die erste Anlage dieser Art in einem Gericht Sachsen-Anhalts. Das Ministerium der Justiz plant die Einrichtung weiterer derartiger Anlagen zunächst in den Gerichten Magdeburg, Dessau und Stendal. Das System gewährleistet eine ununterbrochene Kommunikation zwischen einer Zeugin oder einem Zeugen, der sich in einem gesonderten Raum innerhalb des Gebäudes befindet, und den anderen Prozessbeteiligten im Verhandlungssaal. Ermöglicht wird dies durch eine "Live-Übertragung" zwischen den beiden Räumen, in denen jeweils Kameras, Monitore und Lautsprecher installiert worden sind.

Damit gewährleistet ist, dass jeder der Prozessbeteiligten einen unmittelbaren Eindruck erhält, sind im Verhandlungssaal zwei Großbildschirme hinter der Richterbank angebracht sowie drei kleinere Monitore im Richtertisch eingelassen. Vor dem Richtertisch befindet sich unterhalb der Decke des Gerichtssaals eine schwenkbare Kamera, die die oder der Vorsitzende per Tastendruck auf denjenigen richtet, der eine Frage an die Zeugin oder den Zeugen richten möchte. Zeitgleich wird das Mikrofon eingeschaltet.

Das Geschehen im Gerichtssaal wird per Video aufgezeichnet und nahezu zeitgleich in den Raum übertragen, in dem sich die befragte Person befindet. In diesem Raum sind Kamera, Mikrofon und Bildschirm permanent in Betrieb. Die Aufzeichnung aller Sequenzen ist durch zwei Bandmaschinen abgesichert.

Zu Ihrer Information: Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat eine "Handreichung zum Schutz kindlicher (Opfer-) Zeugen im Strafverfahren erarbeitet, die bundesweit den beteiligten Behörden als Hilfestellung dient. Das etwa 50-seitige Papier ist im Internet unter https://www.bmj.bund.de/inhalt.htm abrufbar.

Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an: Marion van der Kraats, Telefon: 0391 567-4134

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