Ministerium der Justiz
Betreuung von Opfern und Zeugen - Justizministerin Karin Schubert: Kinder müssen behutsam auf Vernehmung vorbereitet werden
Magdeburg/ Halle. (MJ) Wer einmal als Zeuge vor Gericht erscheinen musste, weiß wie schwer es sein kann, auf alle Fragen der Prozessbeteiligten detailliert zu antworten. Dies gilt insbesondere für Zeugen, die selbst Opfer einer Straftat geworden sind: Die Erinnerung an dieses eingreifende Erlebnis kann intensive Emotionen hervorrufen und bedeutet nicht selten eine enorme Belastung.
"Die Justiz Sachsen-Anhalts ist bemüht, eine möglichst schonende Vernehmung der Zeugen zu gewährleisten", so Justizministerin Karin Schubert (SPD). "Die Opferbetreuung gehört darum in Sachsen-Anhalt zu den Schwerpunkten der Aufgaben des Sozialen Dienstes der Justiz. Als einzigem Bundesland ist es Sachsen-Anhalt gelungen, justizeigene Opferberatungsstellen einzurichten", erklärt die Ministerin.
Abgerundet wird dieses Hilfsangebot durch die sozialpädagogisch betreute Zeugenbegleitung an den Gerichten. Nachdem dieses Angebot seit geraumer Zeit an den Landgerichten in Magdeburg und Halle besteht, ist es nun auch in Stendal eingerichtet worden: Zeugen erhalten mit der Ladung zum Prozesstermin von dem Landgericht ein Informationsblatt, das auf das Angebot des Sozialen Dienstes der Justiz, sie zu beraten oder zu begleiten, hinweist.
Im Justizzentrum Halle ist darüber hinaus im Rahmen des Zeugenschutzgesetzes Ende 1999 eine Videokonferenzanlage installiert worden. Sie ermöglicht insbesondere Kindern, die Opfer eines Gewalt- oder Sexualdelikts geworden sind, eine besonders schonende Vernehmung: Mit Hilfe der Anlage ist es möglich, Zeuginnen und Zeugen während einer Hauptverhandlung in einem separaten Raum zu vernehmen, so dass ihnen die erneute Konfrontation mit dem Täter erspart bleibt. Um dieses Hilfsangebot zu erweitern, ist jetzt im Justizzentrum Halle ein Zeugenschutzzimmer eingerichtet worden, in dem die Zeugen auf ihre Vernehmung durch zwei Mitarbeiterinnen der Opferberatungsstelle in Halle vorbereitet werden.
"Insbesondere bei kindlichen Zeugen ist es wichtig, eine Atmosphäre zu schaffen, die Kindern die Angst vor dem Gericht nimmt. Sie müssen behutsam auf ihre Vernehmung vorbereitet werden. Manchmal bedarf es hierfür auch unkonventioneller Maßnahmen", so Justizministerin Karin Schubert.
Um Kindern die Beklemmung vor der richterlichen Bekleidung - den Roben - zu nehmen, gehören darum zur Ausstattung des Zeugenschutzzimmers im Justizzentrum Halle Richterroben, die speziell für Kinder angefertigt worden sind. Sie sind von der Notarkammer Sachsen-Anhalt gespendet worden und werden am Mittwoch, 9. Februar 2000, um 15 Uhr an Justizministerin Karin Schubert übergeben.
Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind herzlich eingeladen zu der übergabe
am Mittwoch, 9. Februar 2000, um 15 Uhr
im Justizzentrum Halle, Saal XII
Thüringer Str. 16, Halle.
Zu Ihrer Information: Die Errichtung von Videokonferenzanlagen in den Gerichten sowie die Begleitung und Betreuung von Zeugen im Rahmen eines Ermittlungs- bzw. Hauptverfahrens gehört zu Maßnahmen, die das Zeugenschutzgesetz von April 1998 vorsieht. Das Gesetz ist von dem Land Sachsen-Anhalt maßgeblich mitgestaltet worden. Auf Initiative von Justizministerin Karin Schubert ist in diesem Gesetz ein Beistand für die Opfer von Straftaten, die in einem Ermittlungs- oder Hauptverfahren aussagen müssen, verankert worden.
Das heißt beispielsweise, dass Opfer eines Sexual- oder Tötungsverbrechens sowie Kinder unter 16 Jahren, die als Schutzbefohlene misshandelt worden sind, auf Antrag kostenlos einen anwaltlichen Beistand erhalten. Die Videokonferenzanlage im Justizzentrum Halle ist die Erste dieser Art in einem Gericht in Sachsen-Anhalt. Die Kosten für die Installation der Anlage beliefen sich auf rund 87.000 Mark. Das Ministerium der Justiz plant die Errichtung weiterer derartiger Anlagen zunächst in den Gerichten Magdeburg, Dessau und Stendal.
Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an: Marion van der Kraats, Telefon: 0391 567-4134
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