Landesregierung gibt novelliertes Sparkassengesetz zur Anhörung frei / Finanzminister Gerhards: Notwendige Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 317/00 Magdeburg, den 30. Mai 2000 Landesregierung gibt novelliertes Sparkassengesetz zur Anhörung frei / Finanzminister Gerhards: Notwendige Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat in ihrer heutigen Sitzung dem Entwurf eines Gesetzes zur änderung des Sparkassengesetzes zugestimmt und die Vorlage zur Anhörung freigegeben. Finanzminister Wolfgang Gerhards: "Mit der Weiterentwicklung des Sparkassengesetzes wollen wir den Sparkassen mehr Eigenverantwortung übertragen und ihnen die Möglichkeit geben, leistungsorientierter und flexibler als bisher auf die Anforderungen des Marktes reagieren zu können. Die vorgesehenen Regelungen schaffen die notwendigen Rahmenbedingungen für die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, um den künftigen Herausforderungen effektiv begegnen zu können. Sie haben zum Ziel, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken." Seit Erlass des Gesetzes im Jahre 1994 sind im Bereich der öffentlich rechtlichen und der privaten Kreditinstitute Entwicklungen eingetreten, die in den nächsten Jahren zu grundlegenden Veränderungen der Aufgaben und Arbeitsbedingungen der Sparkassen führen werden. Dies sind zum Beispiel die Konzentrationsbemühungen im Privatbankensektor bei gleichzeitigem Rückzug aus dem Privatkundenbereich, ein verändertes Kundenverhalten mit höheren Erwartungen an die Qualität der Finanzdienstleistungen, aber auch die sich immer deutlicher abzeichnende Globalisierung der Finanzmärkte. Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen folgende änderungen vor: Verbesserung der Gewinnausschüttungsmöglichkeiten an die Gewährträger; Freiwillige organisatorische Zusammenschlüsse von Sparkassen (z.B. Fusionen oder die Bildung von Sparkassenzweckverbänden) sollen die Möglichkeit eröffnen, zu effizienteren Sparkassenstrukturen in den Wirtschaftsräumen des Landes zu gelangen. Hierbei sollen die Ziele der Kreisgebietsreform berücksichtigt werden; Bestimmung des Jahresabschlussprüfers durch den Verwaltungsrat sowie die Möglichkeit des Wechsels der Prüfgesellschaft nach jeweils 3 Jahren. Der Gesetzentwurf wird nun den Spitzenverbänden zur Anhörung zugeleitet. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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