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Magdeburg, den 07.06.2000

Innenminister Dr. Manfred Püchel fordert Verschärfung des Waffenrechts

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 068/00 Magdeburg, den 8. Juni 2000 Innenminister Dr. Manfred Püchel fordert Verschärfung des Waffenrechts Einführung einer Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (Kleiner Waffenschein) Verschärfung der Vorschriften zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition Einschränkung bzw. Abschaffung des Erbenprivilegs "Seit 1991 sind in Sachsen-Anhalt 81 Schusswaffen zumeist durch Diebstahl in unberechtigte Hände gelangt, 710 Waffen wurden vererbt. Mehr als die Hälfte aller Straftaten mit Schusswaffengebrauch werden mit so genannten erlaubnisfreien Waffen, wie z. B. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen begangen. Zahlen, die verdeutlichen, dass das Waffenrecht unbedingt verschärft werden muss," so Innenminister Dr. Manfred Püchel. Dabei gehe es zum einen um die Einführung des "Kleinen Waffenscheins". Damit soll sichergestellt werden, dass nur noch diejenigen eine so genannte erlaubnisfreie Waffe mit sich führen dürfen, die nicht einschlägig vorbestraft sind bzw. nicht gegen waffenrechtliche Vorschriften verstoßen haben. Außerdem sollen nach Püchels Meinung die Vorschriften für eine sichere Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition in einer Verordnung geregelt werden. Diese Forderung entspricht auch einer Entschließung des Bundesrates zur Verschärfung des Waffenrechts und für einen verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewaltverherrlichung vom Februar d. J., in der die Bundesregierung u. a. aufgefordert wird, auf eine Konkretisierung der Vorschriften über das Aufbewahren von Schusswaffen und Munition hinzuwirken. Zu den Forderungen des Innenministers gehört auch die Abschaffung des so genannten Erbenprivilegs. Die aktuelle Regelung besagt, dass der Erbe einer Waffe eine Waffenbesitzkarte beantragen kann, die grundsätzlich nach einer Zuverlässigkeitsprüfung zu erteilen ist, auch wenn kein Bedürfnis vorliegt, der Erbe also beispielsweise weder Jäger noch Sportschütze ist. Die derzeit geltende Privilegierung von Erben im Waffengesetz steht bei einer in den nächsten Jahren zunehmenden Anzahl entsprechender Erbfälle z. B. mehr und mehr im Gegensatz zu diesem so genannten Bedürfnisprinzip. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits vor Jahren auf den waffenrechtlichen Grundsatz hingewiesen, dass die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und die Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß beschränkt werden muss. Nach den Einschätzungen des Bundesinnenministeriums ist in einigen Bereichen der Bundesrepublik schon jetzt die Anzahl der Altbesitzer und Erben größer als die Gesamtzahl von Jägern und Sportschützen. Püchel: "Ich bin der Auffassung, dass hier eine änderung der Regelungen nötig ist." Erfassung der Anzahl der Erben, die an den in der Statistik des Landes genannten Stichtagen im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis waren: Stichtag Anzahl der Erben, die waffenrechtliche Erlaubnis besitzen Anzahl der Schusswaffen, für die Erben eine waffenrechtliche Erlaubnis zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt besitzen 1. Mai 1994 42 77 1. Dezember 1994 68 130 5. April 1995 81 170 5. Oktober 1995 113 198 5. April 1996 108 239 5. Oktober 1996 145 309 5. April 1997 166 349 5. Oktober 1997 168 355 5. April 1998 191 428 5. Oktober 1998 222 489 5. April 1999 242 537 5. Oktober 1999 266 610 5. April 2000 298 710 Erlaubnispflichtige Schusswaffen, so Püchel weiter, seien grundsätzlich als Gegenstände einzustufen, von denen ein überdurchschnittliches Gefährdungspotential ausgehe. Das ergebe sich nicht nur daraus, dass Unbefugte sich in den Besitz legal erworbener Waffen bringen und missbräuchlich verwenden, wie z. B. in Sachsen-Anhalt vor einigen Wochen eine 15-Jährige, die sich mit einer Schusswaffe aus legalem Besitz eines anderen erschoss, sondern zeige sich auch darin, dass es beim Umgang mit Schusswaffen immer wieder zu Unfällen komme oder dass die Waffen von Erlaubnisinhabern in Ausnahmesituationen bei Straftaten verwendet werden. Z. B. hat in Sachsen-Anhalt vor einigen Jahren ein Jäger bei einer Gerichtsverhandlung auf einen Richter geschossen und ein Sportschütze als Autofahrer auf einen Pkw, der ihn nach seiner Auffassung nicht richtig überholt hatte. Püchel: "Wir wollen keine amerikanischen Verhältnisse. Deshalb müssen wir konsequent und zielgerichtet vorgehen. Ein schärferes Waffenrecht bedeutet zwar Einschränkungen für den Einzelnen. Es bedeutet aber mehr Sicherheit für die Gemeinschaft. Und das ist unser Ziel." Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@min.mi.lsa-net.de

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