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Magdeburg, den 12.06.2000

Landesregierung verabschiedet Entwurf für neues National-parkgesetz Hochharz / Ziele: Rechtssicherheit und Verbesserung des Naturschutzes

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 339/00 Magdeburg, den 13. Juni 2000 Landesregierung verabschiedet Entwurf für neues National-parkgesetz Hochharz / Ziele: Rechtssicherheit und Verbesserung des Naturschutzes Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung den Entwurf eines Gesetzes über den Nationalpark Hochharz verabschiedet und wird ihn nunmehr dem Landtag zuleiten. Umwelt- und Landwirtschaftsminister Konrad Keller: "Das Gesetz soll zum einen die Rechtssicherheit, zum anderen naturschutzfachliche Aspekte verbessern. Darüber hinaus will das Land die Zusammenführung der beiden Harzer Nationalparke voranbringen." Laut Keller nehmen die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zum Brocken und zum Schierker Winterberg die Konflikte der vergangenen Jahre auf. Sie sollen eine einvernehmliche, aus naturschutzfachlicher Sicht ebenso wie aus Sicht der Betroffenen vor Ort tragfähige Lösung bieten. Weitere Punkte sind die territoriale Erweiterung des Nationalparkes um etwa 3.000 ha und die eindeutige Festlegung der Schutzgebietsgrenzen und Schutzzonen des Nationalparks und die Vereinfachung der Verwaltungsarbeit durch die Angliederung der Nationalparkverwaltung an die obere Verwaltung und die gleichzeitige Zuordnung der Aufgaben der unteren Naturschutz- und Forstbehörden. Der bisherige Nationalpark Hochharz wurde am 12.09.1990 durch den Ministerrat der DDR per Verordnung unter Schutz gestellt. Hieran entzündete sich nach der Wende immer wieder die Kritik von Kommunen, Gewerbetreibenden und Bürgern vor Ort. Rechtsstreitigkeiten waren die Folge. Dem will das Land nun durch die Verabschiedung des Gesetzes abhelfen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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