Trockenschäden - EU-Kommission erweitert Ausnahmeregelung Beweidung von Stillegungsflächen im ganzen Land genehmigt
Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 208/00 Magdeburg, den 25. Juli 2000 Trockenschäden - EU-Kommission erweitert Ausnahmeregelung Beweidung von Stillegungsflächen im ganzen Land genehmigt Die Kommission der Europäischen Union hat mit einer Verordnung (EG Nr. 1595/2000) die Ausnahmeregelung zur Nutzung des Aufwuchses stillgelegter Flächen für die Verfütterung im Jahr 2000 auf das gesamte Land Sachsen-Anhalt ausgedehnt. Damit können Landwirte nunmehr im gesamten Land Sachsen-Anhalt stillgelegte Flächen beweiden bzw. zur Verfütterung mähen. Bereits Ende Juni hatte die EU-Kommission Stillegungsflächen, beschränkt auf die Landkreise Salzwedel, Stendal, Jerichower Land, Ohrekreis, Anhalt-Zerbst und Wittenberg, für diese Nutzung freigegeben. Voraussetzung für diese Ausnahme ist die Anzeige beim zuständigen Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung (ALF) und der generelle Verzicht auf finanzielle Verrechnungen zwischen Bewirtschafter und Nutzer der Stillegungsflächen. Das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt hatte die Ausnahmeregelung bei der EU-Kommission beantragt, um einen Teil der witterungsbedingten Ausfälle bei der Futterproduktion in diesem Jahr zu kompensieren. Impressum: Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1946 Fax: (0391) 567-1920 Mail: pressestelle@mrlu.lsa-net.de
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