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Magdeburg, den 01.08.2000

Neues Faltblatt "Beratungs- und Prozesskostenhilfe"/ Staatssekretärin Mathilde Diederich: Recht darf kein Luxus sein

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 48/00 Magdeburg, den 2. August 2000 Neues Faltblatt "Beratungs- und Prozesskostenhilfe"/ Staatssekretärin Mathilde Diederich: Recht darf kein Luxus sein Magdeburg. (MJ) Manchmal ist ein gerichtlicher Streit unausweichlich: Der Vermieter fordert mehr Miete, der Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung zahlen nicht, der Ehepartner will sich scheiden lassen und die Unterhaltsansprüche sind ungeklärt. Fälle, in denen es gilt, seine Rechte zu vertreten und durchzusetzen ¿ auch wenn die finanziellen Mittel angesichts des Einkommens gering sind. "Rund 29 Millionen Mark hat die Justiz des Landes Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr für Beratungs- und Prozesskostenhilfe ausgegeben", so die Staatssekretärin des Ministeriums der Justiz, Mathilde Diederich (SPD). "Diese Summe belastet den Justizhaushalt stark, zumal sie seit Jahren kontinuierlich ansteigt. Doch auch wenn die Bürgerinnen und Bürger nicht die erforderlichen finanziellen Mittel haben, müssen sie ihre Rechte durchsetzen und verteidigen können", erklärt die Staatssekretärin. Gewährleistet wird die verfassungsrechtlich garantierte Gleichheit vor dem Gesetz in der Realität durch die Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Unter welchen Voraussetzungen sie in Anspruch genommen werden kann, erklärt das neu aufgelegte Faltblatt des Ministeriums der Justiz "Beratungs- und Prozesskostenhilfe". Informationen hierzu sind an allen Gerichten des Landes erhältlich. Allein 1999 hat Sachsen-Anhalt über 17.000 Bürgerinnen und Bürgern in gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe gewährt. Für die Vertretung durch eine Anwältin oder einen Anwalt sind dabei Kosten in Höhe von rund 27,6 Millionen Mark übernommen worden. Zum Vergleich: 1997 lag die Höhe der Kosten noch bei knapp 26,4 Millionen Mark. Aber schon bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, können sich die Bürgerinnen und Bürger, die die Anwaltskosten nicht aufbringen können, rechtlich beraten lassen. Dies geschieht entweder bei den anwaltlichen Beratungsstellen, die derzeit an 13 Amtsgerichten des Landes eingerichtet sind, oder bei den örtlich niedergelassenen Anwältinnen und Anwälten. Voraussetzung für die übernahme der Kosten ist die Erteilung eines Berechtigungsscheins für Beratungshilfe, der in den Rechtsantragsstellen der Amtsgerichte nach überprüfung der Einkommensverhältnisse ausgestellt werden kann. Im vergangenen Jahr wurde rund 21.300 Bürgerinnen und Bürgern dieser Berechtigungsschein erteilt. Für die Arbeit der Anwälte hat das Land knapp 2,2 Millionen Mark gezahlt (1998: rund 1,85 Millionen Mark). Zum Vergleich: 1996 haben die Amtsgerichte in 15.241 Fällen Berechtigungsscheine erteilt, die Kosten lagen damals bei rund 1,03 Millionen Mark. "Damit haben sich für die Justiz allein im Bereich der Beratungshilfe die Kosten innerhalb von drei Jahren mehr als verdoppelt", so Staatssekretärin Diederich. "Dennoch halte ich die finanzielle Unterstützung für dringend erforderlich, weil Recht kein Luxus sein darf." Zu Ihrer Information: Die Beratungshilfe wird in Zusammenarbeit mit den örtlichen Anwaltvereinen Sachsen-Anhalts in derzeit 13 Amtsgerichten zu festen Sprechzeiten durchgeführt. Diese sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Sprechzeiten der anwaltlichen Beratungsstellen in den Amtsgerichten des Landes Sachsen-Anhalt: Amtsgericht Wochentag Uhrzeit Amtsgericht Bitterfeld Lindenstr. 9, 06749 Bitterfeld dienstags 16.00 - 18.00 Uhr Amtsgericht Dessau Willy-Lohmann-Str.33, 06844 Dessau 1., 3. und ggf. 5. Dienstag im Monat 15.00 - 17.00 Uhr Amtsgericht Eisleben Friedensstr. 40, 06295 Eisleben donnerstags 17.00 - 19.00 Uhr Amtsgericht Halle-Saalkreis Justizzentrum Thüringer Str. 16, 06112 Halle dienstags 15.00 - 17.00 Uhr Amtsgericht Merseburg Kloster 4, 06217 Merseburg 1., 3.und ggf. 5. Dienstag im Monat 15.00 - 17.00 Uhr Amtsgericht Naumburg, Zweigstelle Nebra Promenade 10, 06642 Nebra dienstags 15.00 - 17.00 Uhr Amtsgericht Osterburg Düsedauer Str. 4, 39606 Osterburg 2. und 4. Dienstag im Monat 16.00 - 17.00 Uhr Amtsgericht Salzwedel Burgstr. 68, 29410 Salzwedel dienstags 15.00 - 17.00 Uhr Amtsgericht Oschersleben, Zweigstelle Wanzleben Ritterstr. 3, 39164 Wanzleben dienstags 14.00 -16.00 Uhr Amtsgericht Wernigerode Rudolf-Breitscheid-Str. 8, 38855 Wernigerode Donnerstag im Monat 14.00 - 16.00 Uhr Amtsgericht Wittenberg Dessauer Str. 291, 06886 Wittenberg montags 14.00 - 17.00 Uhr Amtsgericht Zeitz Herzog-Moritz-Platz 1, 06712 Zeitz jeden 2. Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr Amtsgericht Zerbst Schlossfreiheit 10, 39261 Zerbst 1. Montag im Monat 15.00 - 17.00 Uhr Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an: Marion van der Kraats, Telefon: 0391 ¿ 567 4134 Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Wilhelm-Höpfner-Ring 6 39116 Magdeburg Tel: (0391) 567-4134 Fax: (0391) 567-4225 Mail: presse@mj.lsa-net.de

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