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Magdeburg, den 15.08.2000

Innenminister Manfred Püchel: Bearbeitung der Anträge auf Vertriebenzuwendung in Sachsen-Anhalt nahezu abgeschlossen Auszahlung geht zügig voran Vertriebene in Sachsen-Anhalt erhalten fast eine Milliarde DM

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 096/00 Magdeburg, den 16. August 2000 Innenminister Manfred Püchel: Bearbeitung der Anträge auf Vertriebenzuwendung in Sachsen-Anhalt nahezu abgeschlossen Auszahlung geht zügig voran Vertriebene in Sachsen-Anhalt erhalten fast eine Milliarde DM "Nachdem die Bearbeitung der Anträge auf Vertriebenenzuwendung nahezu abgeschlossen ist, wird auch in nächster Zeit die Auszahlung der bewilligten Anträge beendet werden können," so Innenminister Dr. Manfred Püchel. "Viele Jahre nach der Vertreibung ist die Zuwendung für die Betroffenen heute ein Zeichen der Anerkennung ertragener Strapazen und Leiden, obwohl den Verlust der Heimat niemand ersetzen kann", so Püchel weiter. Seit Inkrafttreten des Vertriebenenzuwendungsgesetzes am 1. Januar 1994 wurden bis Ende Juni 2000 in Sachsen-Anhalt insgesamt 252.734 Anträge bearbeitet. Das sind 99,7 Prozent der gestellten Anträge. In 95,1 Prozent der Fälle kam es zu einer positiven Entscheidung für die Betroffenen. An rd. 240.000 Antragsteller wurde die Zuwendung bisher ausgezahlt, das sind ca. 960 Millionen Mark. Bis Ende des Jahres wird die Summe der Auszahlungen nahezu eine Milliarde DM betragen. Info: Anspruchsberechtigte nach dem Vertriebenenzuwendungsgesetz, das zum 1. Januar 1994 in Kraft trat, sind Vertriebene, die nach der Vertreibung ihren ständigen Wohnsitz im Beitrittsgebiet vor dem 3. Oktober 1990 genommen und ihn dort bis zu diesem Zeitpunkt ohne Unterbrechung innegehabt haben. Termin der Antragstellung für diese Personen war der 30. September 1995. Ausgenommen sind Vertriebene, die nach dem 8. Mai 1945 rechtsbeständig Bodenreformland oder nach dem 3. Okt. 1990 eine Zuwendung aus Landesmitteln erhalten haben. Im Juni 1998 wurden veränderte Auslegungsregelungen zum Vertriebenenzuwendungsgesetz getroffen. Die neue Regelung sah vor, dass Eigentümern von weniger als 5.000 m2 Bodenreformland die Differenz zwischen dem Wert ihres Grundstückes und der Vertriebenenzuwendung ausgezahlt wird. Als Bodenwert wird ein pauschalisierter Betrag von 0,80 DM je m2 zugrunde gelegt. Besitzt also jemand 1.000 m2 Land aus der Bodenreform, so hat dies einen pauschalen Wert von 800 DM. Sofern er die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann er nun die Differenz zwischen dieser Summe und der Vertriebenenzuwendung in Höhe von 4.000 DM, also 3.200 DM, erhalten. Die bis dahin wegen Besitz von Bodenreformland ablehnenden Bescheide wurden von Amts wegen widerrufen und nach Prüfung neu beschieden. Vertriebene, die von einer Antragstellung bisher abgesehen haben, weil sie davon ausgegangen waren, dass die Zuwendung wegen des Erhalts von Bodenreformland ohnehin nicht bewilligt werden würde, konnten bis zum 31. Dezember 1998 einen Antrag bei der Vertriebenenbehörde ihres Landkreises bzw. ihrer kreisfreien Stadt stellen. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@min.mi.lsa-net.de

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