: 581
Magdeburg, den 25.09.2000

Regionaler Wasserverbund: Landesregierung gibt Grünes Licht für Prüfung

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 581/00 Magdeburg, den 26. September 2000 Regionaler Wasserverbund: Landesregierung gibt Grünes Licht für Prüfung Die Landesregierung hat auf ihrer heutigen Kabinettssitzung einem Vorschlag des Umwelt- und Agrarministeriums zugestimmt, nachdem die Bildung einer Verbundgesellschaft regionaler Wasserversorger geprüft werden soll. Hintergrund ist die Absicht der kommunalen Wasserversorgungsunternehmen Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH (TWM), Hallesche Wasser und Abwasser GmbH (HWA), Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH (KWL) und des Talsperrenbetriebs des Landes Sachen-Anhalt (TSB), eine Vereinbarung zur Prüfung der Bildung eines regionalen Wasserverbundes zu schließen. Der regionale Wasserverbund soll als rechtlich selbstständige Gesellschaft etabliert werden. Ziele sind u.a. die Kosten für die Trinkwasserproduktion zu senken, Beteiligungserträge zu erwirtschaften sowie die Gesellschaft zu einem der größten Wasserproduzenten in Deutschland zu entwickeln. Der Wasserverbund soll Rohwasser gewinnen, speichern und beziehen sowie Rohwasser zu Trinkwasser aufbereiten und es zu lokalen Verteilungsnetzen weiterleiten. Die Eckpunkte der geplanten Vereinbarung bestehen im wesentlichen darin, dass die Erzeugung und Beschaffung von Trinkwasser in Form von Anlagen, Unternehmensteilen und -beteiligungen durch die Unternehmen auf die Verbundgesellschaft übertragen werden sollen. Der Sitz der Gesellschaft soll in Magdeburg, Betriebsstätten in Torgau und Blankenburg liegen. Die Partner werden zunächst ein Gutachten erstellen lassen, in dem rechtliche und steuerliche Aspekte sowie die wirtschaftliche Machbarkeit in Vor- und Nachteilen dargestellt werden sollen und auf dessen Grundlage dann eine Entscheidung über die Beteiligung an einem solchen Verbund getroffen wird. Vorteile eines regionalen Wasserverbundes bestehen u.a. darin, dass eine qualitätsgerechte Trinkwasserversorgung zu vertretbaren Preisen erfolgen kann, Grundwasser- und Oberflächenwasservorräte besser genutzt und damit ökologischer bewirtschaftet werden können sowie eine zweistufige Wasserversorgung mit Wegfall von "Overhead-Kosten" etabliert werden kann. Darüber hinaus würde die Konkurrenzsituation der Versorger aufgehoben. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung