Innenminister Dr. Manfred Püchel: Erhöhung der Verkehrssicherheit - Radarwarngeräte werden eingezogen
- Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 134/00 Magdeburg, den 18. Oktober 2000 Innenminister Dr. Manfred Püchel: Erhöhung der Verkehrssicherheit - Radarwarngeräte werden eingezogen Nach Auskunft von Innenminister Dr. Manfred Püchel ist zwar der Erwerb, Verkauf, Besitz, Einbau und das Mitsichführen eines Radarwarngerätes für sich genommen weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit, jedoch polizeirechtlich stellt der Betrieb eines Gerätes nach der allgemeinen Rechtsprechung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Püchel: "Es ist doch offensichtlich, dass das Mitführen eines Radarwarngerätes in einem Fahrzeug nur ein Ziel verfolgen kann, und zwar radargestützte Verkehrsüberwachungen rechtzeitig zu erkennen. Das wiederum offenbart die Absicht des Fahrers, sich gerade nicht an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten und obendrein bei diesen Verkehrsordnungswidrigkeiten unerkannt bleiben zu wollen." Mit diesem Verhalten begründe der Fahrzeugführer zugleich eine gegenwärtige Gefahr im Sinne des Polizeirechts, in deren Folge bei entsprechenden Fällen auch nach sachsen-anhaltischem Polizeirecht die Sicherstellung von im Fahrzeug vorhandenen Radarwarngeräten sowie die Unbrauchbarmachung bzw. Vernichtung angeordnet werden können. "In diesem Zusammenhang", so der Innenminister, "habe ich alle Polizeibehörden angewiesen, noch stärker als bisher von der Möglichkeit der Sicherstellung Gebrauch zu machen, um die Bemühungen der Polizei um mehr Verkehrssicherheit zu unterstützen." In Sachsen-Anhalt wurden in den vergangenen zwei Jahren landesweit 50 Radarwarngeräte sichergestellt, die nach richterlicher Verfügung zum Teil unbrauchbar gemacht bzw. vernichtet wurden. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@min.mi.lsa-net.de
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