Neuer Staatsvertrag zum Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband im Parlament beraten / Finanzminister Gerhards: Vertrag ist solide Basis für positive Entwicklung des Verbandes
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 021/00 Magdeburg, den 12. Oktober 2000 Neuer Staatsvertrag zum Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband im Parlament beraten / Finanzminister Gerhards: Vertrag ist solide Basis für positive Entwicklung des Verbandes Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband (OSGV) wurde vom Landtag heute in erster Lesung beraten. Finanzminister Wolfgang Gerhards wies darauf hin, dass der neue Vertragstext zwischen den beteiligten Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt ausgehandelt worden sei. Zusätzlich seien die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände des Landes Sachsen-Anhalt in den Vertragstext mit einbezogen worden. Gerhards: "Der neue Staatsvertrag bildet eine tragfähige Basis für die künftige positive Entwicklung des Verbandes. Trotz der teilweise unterschiedlichen Interessen zwischen den Vertragsländern und der damit verbundenen Notwendigkeit zur Kompromissfindung in einzelnen Bereichen, wurde wichtigen Anliegen der Landesregierung Rechnung getragen. Der neue Staatsvertrag steht auf der sicheren Grundlage des Konsenses aller beteiligten Landesregierungen." Der Minister machte erneut deutlich, dass es Ziel der Landesregierung sei, den OSGV als effizienten, zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichteten und schlagkräftigen Verband zu erhalten. Eingetretenen Fehlentwicklungen beim Verband solle durch den geänderten Vertrag entgegengewirkt werden. "Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle Vertragsländer, wie geplant, den geänderten OSGV-Staatsvertrag zum 1. Januar 2001 in Kraft setzen." Der Gesetzentwurf sieht im wesentlichen folgende Regelungen vor: Die Verpflichtung des OSGV zur Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird im Staatsvertrag selbst verankert; die Einhaltung wird durch die Staatsaufsicht (das jeweils für die Sparkassenaufsicht zuständige Landesministerium) überprüft. Die Beachtung der Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen sowie der regionalen Interessen wird in die Präambel aufgenommen. Die Satzung des OSGV und ihre änderung bedürfen der Genehmigung aller beteiligten Länder. Der Verband hat innerhalb von drei Jahren ab In-Kraft-Treten des änderungsstaatsvertrages unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit über seinen dauerhaften Verbandsitz zu entscheiden. Der Verband hat künftig nicht nur die Sparkassen, sondern u.a. auch die Gewährträger in Sparkassenfragen zu unterstützen. Die Landesrechnungshöfe der Vertragsländer bekommen das Recht, die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Verbandes zu prüfen. Prüfungsmaßstab sind auch die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Der Verband unterhält in allen Ländern Landesbeiräte, die den Verband hinsichtlich der landesspezifischen Besonderheiten beraten, ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen und jeweils vier Mitglieder für den Verbandsvorstand wählen. Der Verband hat im Voraus die Vertragsländer über beabsichtigte Entscheidungen, die die Vertragsländer betreffen oder für diese von erheblicher Bedeutung sind, zu unterrichten. Des weiteren ist ein Teilnahmerecht der für die Sparkassenaufsicht zuständigen Landesministerien an den Sitzungen der OSGV-Verbandsversammlung und der Landesbeiräte festgelegt. Der Verband hat bei der Bemessung der zur Deckung der Verbandskosten notwendigen Finanzierungsbeiträge die Inanspruchnahme von Verbandsleistungen im wirtschaftlich vertretbaren Umfang zu berücksichtigen. Danach soll die Umlagefinanzierung auf das notwendige Maß beschränkt werden. Hintergrund: Der ursprüngliche Staatsvertrag über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband (OSGV) zwischen den Ländern Brandenburg, Mecklenburg Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt ist am 29. Juni 1993 in Kraft getreten. Der Kündigung des Staatsvertrages durch Sachsen hat sich Sachsen-Anhalt im Weg der Anschlusskündigung am 22. Juni 1999 mit Wirkung zum 31. Dezember 2000 angeschlossen. Mitglieder im OSGV sind die Sparkassen in den Vertragsländern, ihre Gewährträger (Landkreise, kreisfreie Städte oder Zweckverbände), die für die Verbindlichkeiten der jeweiligen Sparkasse haften, sowie in Sachsen der im Aufbau befindliche "Sächsische Finanzverband". Der OSGV hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er hat die Aufgabe, dass Sparkassenwesen zu fördern, insbesondere die Sparkassen und die Aufsichtsbehörde (Landesregierungen) zu beraten und die Prüfungen bei den Mitgliedssparkassen vorzunehmen. Die Staatsaufsicht wird im fünfjährigen Wechsel jeweils durch das für die Sparkassenaufsicht zuständige Landesministerium ausgeübt. Seit dem 29. Juni 1998 ist Mecklenburg-Vorpommern für die Aufsicht zuständig. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Olvenstedter Straße 1-2 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: MFPresseMaro@t-online.de
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