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Magdeburg, den 28.11.2000

Innenminister Püchel: Humanitäre Regelungen für Bürgerkriegsflüchtlinge

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 751/00 Magdeburg, den 28. November 2000 Innenminister Püchel: Humanitäre Regelungen für Bürgerkriegsflüchtlinge Innenminister Dr. Manfred Püchel hat heute das Kabinett über die auf der Innenministerkonferenz beschlossenen Regelungen für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina und dem Kosovo unterrichtet. Grundsätzlich, so Püchel, werde an der Verpflichtung zur Ausreise festgehalten, wobei die freiwillige Ausreise Vorrang habe. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erhalten aber aus humanitären Gründen Flüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Das gilt für: schwerst Traumatisierte und ihre Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige ledige Kinder), die sich in Behandlung befinden; Personen, die am 15.12.1995 das 65. Lebensjahr vollendet hatten und nach Rückkehr in ihre Heimat auf sich allein gestellt wären; Zeugen vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag und ihre Familienangehörigen, sofern das Gericht eine Gefährdung bei Rückkehr feststellt. Ausgenommen von der Regelung sind Flüchtlinge, die ein Weiterwanderungsverfahren betrieben haben und die Möglichkeit der Weiterwanderung nicht nutzen. In Sachsen-Anhalt halten sich noch ca. 80 Flüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina auf, von denen ca. die Hälfte ein Weiterwanderungsverfahren betreibt. Ein Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen erhalten auch folgende Flüchtlinge aus dem Kosovo: gemischt-ethnische Familien und Ehepaare aus Gebieten, in denen kein spezifischer Minderheitenschutz gewährleistet ist; unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die Waisen sind oder bei denen der Aufenthalt ihrer Eltern nicht feststellbar ist; Zeugen vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag und ihre Familienangehörigen, sofern das Gericht eine Gefährdung bei Rückkehr feststellt; Traumatisierte aufgrund von Einzelfall-Entscheidungen. Weiter ist laut Püchel Einigkeit erzielt worden, aufgrund der Situation vor Ort Flüchtlinge aus dem Kosovo unter bestimmten Voraussetzungen über den Winter und teilweise bis in den Sommer nächsten Jahres hinein von der Rückführung auszunehmen und zu dulden. Dazu gehören: Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen, wenn sie ihre Rückkehrbereitschaft erklären; Angehörige von Minderheiten. Die Anzahl der Kosovo-Albaner, die sich noch in Sachsen-Anhalt aufhalten, beträgt ca. 2.300. Püchel: "Grundsätzlich besteht weiterhin für alle Flüchtlinge die Verpflichtung in ihre Heimat zurückzukehren. Wir haben aber für die Menschen, die besonders unter dem Bürgerkrieg zu leiden hatten und für die Gruppen, die unseren besonderen Schutz brauchen, humanitäre Lösungen gefunden." Püchel wies darauf hin, dass die Regelungen zur Duldung oder zum Aufenthaltsrecht nicht für Straftäter gelten. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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