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Magdeburg, den 19.12.2000

Finanzminister Gerhards: "Drei-Körbe-Modell" soll Verhandlungen zum Solidarpakt vereinfachen

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 030/00 Magdeburg, den 15. Dezember 2000 Finanzminister Gerhards: "Drei-Körbe-Modell" soll Verhandlungen zum Solidarpakt vereinfachen Mit der Entwicklung eines "Drei-Körbe-Modells" will Sachsen-Anhalts Finanzminister Wolfgang Gerhards die weiteren Verhandlungen zur Fortführung des Solidarpakts vereinfachen und effektivieren. Im Zuge der laufenden Solidarpaktverhandlungen wird derzeit über den finanziellen Ausgleich der Länder untereinander sowie über die Zuweisungen des Bundes gerade an die ostdeutschen Länder ab dem Jahr 2005 diskutiert. "Der erste Korb, bestehend aus Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen - beispielsweise für teilungsbedingte Sonderlasten - ist weitgehend verhandelt. Ich gehe davon aus, dass wir in diesem Bereich - der im wesentlichen die Abarbeitung des Verfassungsgerichtsurteils beinhaltet - Anfang kommenden Jahres zu einem Abschluss gelangen werden. So ist es jedenfalls zwischen Bund und Ländern vereinbart", so Gerhards. Der zweite Finanzierungsblock betrifft diejenigen Regelungen, die im Solidarpakt als besondere Hilfen des Bundes zur überwindung der Strukturschwächen der ostdeutschen Länder und Kommunen, vor allem in der Infrastruktur, für einen befristeten Zeitraum vereinbart worden sind. Das sind in erster Linie die investiven Förderungen nach dem Investitionsförderungsgesetz (IfG) sowie die steuerlichen Regelungen im Rahmen der Investitionszulage. Auch dieser zweite Korb, mit den gerade für die neuen Bundesländer entscheidenden Finanzierungs-Komponenten, muss noch in dieser Bundes-Legislaturperiode verhandelt und zu bindenden Ergebnissen geführt werden. Dabei gelte es, naturgemäß unterschiedliche Interessen zusammenzuführen, um am Ende zu einem Kompromiss zu gelangen, mit dem alle leben könnten. Daran anschließend könne dann der dritte Korb verhandelt werden. "Dabei geht es um die grundlegende Erneuerung und Modernisierung der bundesstaatlichen Finanzordnung. Im Rahmen von zahlreichen Mischfinanzierungen stellt hier der Bund allen Ländern zusätzliche Mittel für den Hochschulbau, die regionale Wirtschaftsförderung, Agrarstrukturmaßnahmen usw. zur Verfügung." Allerdings müssten aus diesem Korb zuvor diejenigen Elemente herausgelöst und separat verhandelt werden, von denen gerade die ostdeutschen Länder besonders profitierten. Dies betreffe im wesentlichen die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe (GA). Die restlichen, vom Grundgesetz vorgesehenen Mischfinanzierungen, könnten dann in der kommenden Legislaturperiode verhandelt werden. Möglich sei es dann eventuell auch, diese Mischfinanzierungen langfristig zurückzufahren oder auch über ihre generelle Abschaffung zu diskutieren. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: Marotzke@mf.lsa-net.de

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