Landtag beschließt neuen Staatsvertrag über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband/ Finanzminister Gerhards: Weg frei für einen starken Finanzverband
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 029/00 Magdeburg, den 14. Dezember 2000 Landtag beschließt neuen Staatsvertrag über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband/ Finanzminister Gerhards: Weg frei für einen starken Finanzverband Die Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute das Gesetz zur änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband verabschiedet. Finanzminister Wolfgang Gerhards: "Mit dem notwendigen Votum der Abgeordneten für das neue Gesetz ist nun der Weg frei, den geänderten Staatsvertrag pünktlich zum 1. Januar 2001 in Kraft treten zu lassen. Der neue Staatsvertrag bildet eine tragfähige Basis für die künftige Entwicklung eines starken Finanzverbandes in Ostdeutschland. Er ist das Ergebnis eines Konsenses aller beteiligten Landesregierungen, mit dem Ziel, eingetretenen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken und den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband als Mehr-Länder-Verbund leistungsfähig und effizient zu halten." Nach der Kündigung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband durch den Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt zum 31. Dezember 2000 verhandelten die Vertragsländer über einen änderungsstaatsvertrag. Der neue Vertragstext wurde zwischen den beteiligten Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt ausgehandelt. Diese Verhandlungen wurden in dem Bewusstsein geführt, dass es Aufgabe der Länder ist, die wesentlichen Elemente des Verbandes im Interesse seiner Mitglieder und seiner Funktionsfähigkeit gesetzlich zu fixieren. Die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände des Landes Sachsen-Anhalt wurden in die Vertragsverhandlungen mit einbezogen. Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen folgende Regelungen vor: Die Verpflichtung des OSGV zur Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird im Staatsvertrag selbst verankert; die Einhaltung wird durch die Staatsaufsicht (das jeweils für die Sparkasssenaufsicht zuständige Landesministerium) überprüft. Die Beachtung der Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen sowie der regionalen Interessen wird in die Präambel aufgenommen. Die Satzung des OSGV und ihre änderung bedürfen der Genehmigung aller beteiligten Länder. Der Verband hat innerhalb von drei Jahren ab In-Kraft-Treten des änderungsstaatsvertrages unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit über seinen dauerhaften Verbandssitz zu entscheiden. Der Verband hat künftig nicht nur die Sparkassen, sondern u.a. auch die Gewährträger in Sparkassenfragen zu unterstützen. Die Landesrechnungshöfe der Vertragsländer bekommen das Recht, die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Verbandes zu prüfen. Prüfungsmaßstab sind auch die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Der Verband unterhält in allen Ländern Landesbeiräte, die den Verband hinsichtlich der landesspezifischen Besonderheiten beraten, ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen und jeweils vier Mitglieder für den Verbandsvorstand wählen. Der Verband hat im Voraus die Vertragsländer über beabsichtigte Entscheidungen, die die Vertragsländer betreffen oder für diese von erheblicher Bedeutung sind, zu unterrichten. Des weiteren ist ein Teilnahmerecht der für die Sparkassenaufsicht zuständigen Landesministerien an den Sitzungen der OSGV-Verbandsversammlung und der Landesbeiräte festgelegt. Der Verband hat bei der Bemessung der zur Deckung der Verbandskosten notwendigen Finanzierungsbeiträge die Inanspruchnahme von Verbandsleistungen im wirtschaftlich vertretbaren Umfang zu berücksichtigen. Danach soll die Umlagefinanzierung auf das notwendige Maß beschränkt werden. Die Regelungen zum Eingreifen des Sparkassenunterstützungsfonds des OSGV gelten auch für die Sachsen-Finanzverbandssparkassen. Hintergrund: Der ursprüngliche Staatsvertrag über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband (OSGV) zwischen den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt ist am 29. Juni 1993 in Kraft getreten. Der Kündigung des Staatsvertrages durch Sachsen hat sich Sachsen-Anhalt im Wege der Anschlusskündigung am 22. Juni 1999 mit Wirkung zum 31.Dezember 2000 angeschlossen. Mitglieder im OSGV sind die Sparkassen in den Vertragsländern, ihre Gewährträger, wie Landkreise, Kreisfreie Städte oder Zweckverbände, die für die Verbindlichkeiten der jeweiligen Sparkasse haften, sowie in Sachsen der im Aufbau befindliche "Sächsische Finanzverband". Der OSGV hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er hat die Aufgabe, das Sparkassenwesen zu fördern, insbesondere die Sparkassen und die Aufsichtsbehörde (Landesregierungen) zu beraten und die Prüfungen bei den Mitgliedssparkassen vorzunehmen. Die Staatsaufsicht wird im fünfjährigen Wechsel jeweils durch das für die Sparkassenaufsicht zuständige Landesministerium ausgeübt. Seit dem 29. Juni 1998 ist Mecklenburg-Vorpommern für die Aufsicht zuständig. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: Marotzke@mf.lsa-net.de
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