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Magdeburg, den 28.12.2000

Kosten-Leistungs-Rechnung wird landesweit bei der Polizei eingeführt

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 189/00 Magdeburg, den 28. Dezember 2000 Kosten-Leistungs-Rechnung wird landesweit bei der Polizei eingeführt Nach erfolgreicher Erprobungsphase ab 1. Januar 2001 flächendeckend in allen Polizeidienststellen Nach Auskunft von Innenminister Dr. Manfred Püchel hat sich das Ende September d. J. in drei ausgewählten Polizeibehörden gestartete Pilotprojekt "Kosten-Leistungs-Rechnung" erfolgreich in der täglichen Arbeit bewährt und wird nunmehr ab 1. Januar 2001 landesweit bei der Polizei in Realbetrieb eingeführt. Püchel unterstrich, dass das Ziel einer kostengünstigen und bürgerfreundlichen Verwaltung, die flexibel auf sich verändernde Anforderungen reagiere, bei der Polizei ihren Niederschlag im "Konzept zur Stärkung der Eigenverantwortung und Effizienz der Polizei" (KEEP) gefunden habe. Damit werde dem Bedürfnis nach den sogenannten "Neuen Steuerungsmodellen" entsprochen. Mit der Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung gehe die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt neue Wege, um ihre Aufgaben noch professioneller erfüllen zu können. Letztlich werde die polizeiliche Arbeit an Ihren Ergebnissen gemessen. Diese äußerlich sichtbaren Erfolge schlagen sich z. B. in der Kriminalstatistik, Rückgang der Straftaten und Anstieg der Aufklärungsquote nieder oder werde durch den Rückgang der folgenschweren Verkehrsunfälle deutlich. Die Kosten der Landespolizei lassen sich allerdings nur in mehr oder weniger aussagekräftigen Beträgen bei den Ausgaben im Landeshaushalt ablesen. Wie wirksam die dabei eingesetzten Mittel, wie Personal und technische Hilfsmittel, tatsächlich seien oder ob es sich "lohne" in bestimmten Bereichen mehr zu tun, lasse sich nur sehr schwer rechnerisch nachweisen. Würde man einfach die durch die Polizeiarbeit anfallenden Einnahmen gegen die Ausgaben aufrechnen, verbliebe ein deutliches Defizit. "Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung," so Püchel, "ist jedoch eine staatliche Aufgabe, die für sich allein betrachtet nie kostendeckend sein kann. Auch deshalb ist es erforderlich mit Hilfe der Kosten- und Leistungsrechnung eine höhere Transparenz in der täglichen Polizeiarbeit zu schaffen. Die vielfältigen Arbeitsprozesse liefern Leistungen und Ergebnisse, die nur bedingt erfasst und dargestellt werden. Aus diesem Grund werden künftig alle Aktivitäten der Polizei Produkten zugeordnet." Faktoren, wie Aufgaben, Ziele, Quantitäts- und Qualitätsmerkmale sowie Kosten und Personaleinsatz beeinflussen diese Produkte. Diese zusammengeführten Informationen schaffen die Grundlage für Entscheidungen im Rahmen einer produktorientierten Steuerung. Zur Erläuterung hier zwei Beispiele: Bei Verkehrsunfällen mit zweifelsfreier Schuldfrage und geringsten Bagatellschäden wird regelmäßig die Polizei zur Unfallaufnahme gerufen. Welche Kosten damit verbunden sind, lässt sich bisher nur schätzungsweise ermitteln. Mit Hilfe der Kosten- und Leistungsrechnung können nun die gesamten Kosten für diese Vorgänge zugeordnet werden. Neben den Personalkosten der eingesetzten Beamten am Unfallort fallen weitere Kosten, die bisher nicht kalkuliert worden, an. Es werden beispielsweise Abschreibungskosten und Investitionskosten von Einsatzfahrzeugen nicht berücksichtigt. In der Leitstelle wurde durch weiteres Personal mit geeigneter Technik (Telefon und Funk) die Unfallmeldung aufgenommen und weitergeleitet. Verbrauchsmaterial wie Vordrucke und Benzin sind zu berücksichtigen. Nach der Unfallaufnahme ist die Nachbereitung im Büro sowie die statistische Auswertung erforderlich und die Weiterleitung des Vorgangs an die Bußgeldstelle notwendig. Das verursacht Betriebskosten. Durch die Kosten-Leistungs-Rechnung können effektiv anfallende und kalkulatorische Kosten ermittelt und jedem einzelnen Vorgang zugeordnet werden. Andererseits können zukünftig die tatsächlichen Kosten eines Großeinsatzes, bei beispielsweise Sportveranstaltungen, sehr genau ermittelt werden. Dies dient einerseits einer Aussage, inwieweit der Steuerzahler durch solche Veranstaltungen belastet wird, andererseits den Einsatzleitern dafür, dass sie kostenrelevant die Verwendung von sog. Führungs- und Einsatzmitteln sinnvoll planen können. Püchel: "Die Kosten- und Leistungsrechnung dient dazu, Informationen über den Haushaltsmitteleinsatz, die Materialbeschaffung und dessen Verbrauch, sowie die Abnutzung bzw. Abschreibung der eingesetzten Hilfsmittel, wie Gebäude oder Dienstfahrzeuge, zuzuordnen. Bisher als selbstverständlich angesehene polizeiinterne Tätigkeiten lassen sich dadurch der unmittelbaren Polizeiarbeit auf der Straße kostenmäßig zuordnen. Hierbei wird sich die Polizei des Controllings bedienen." Da auch polizeiliches Handeln an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit ausgerichtet sein muss, werde eine detaillierte Kontrollmöglichkeit hinsichtlich des Leistungsprozesses und seiner Wirksamkeit geschaffen. Angesichts der Haushaltssituation des Landes sei die Einführung der Kosten-Leistungs-Rechnung ein wichtiger Schritt, hohe polizeiliche Standards bei effizientem Mitteleinsatz beizubehalten. Für die Einführung der Kosten-Leistungs-Rechnung in den Polizeibehörden sind ca. 7 Mill. DM erforderlich. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@min.mi.lsa-net.de

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