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Magdeburg, den 03.01.2001

Themen und Tendenzen für das Medienjahr 2001

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 003/01 Magdeburg, den 3. Januar 2001 Themen und Tendenzen für das Medienjahr 2001 "Die Reform der Medienordnung wird im Jahr 2001 das zentrale medienpolitische Thema in Deutschland sein." Dies ist die überzeugung von Staatssekretär Niels Jonas, dem Chef der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt. Er informierte, dass sich die Ministerpräsidenten Ende vergangenen Jahres diese Aufgabe vorgenommen hätten. Staatssekretär Niels Jonas: "Aus Sicht von Sachsen-Anhalt sind dabei folgende Punkte von besonderer Bedeutung: Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird an die Anforderungen des digitalen Zeitalters angepasst. Wenn PC und Fernseher technisch zu einem Gerät verschmelzen, müssen ARD und ZDF darauf reagieren. Auch im Internet behalten sie ihre wichtige Funktion als unabhängige Informationsquelle. Die Digitalisierung hat auch auf die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Auswirkungen. Die öffentlich-rechtlichen Angebote werden über die verschiedensten Geräte empfangbar sein. Daher soll eine Kommunikationsabgabe für jeden Haushalt die bisherige Rundfunkgebühr auf Fernseher und Radios ersetzen. Dem Jugendschutz soll in der digitalen Zukunft die besondere Aufmerksamkeit der Länder gelten. Der Jugendschutz soll für Fernseh- und Internetangebote gleiche Standards aufweisen und von den Behörden einheitlich vollzogen werden. Beim privaten Fernsehen wird es zu einer Deregulierung der Werbevorschriften kommen, wenn sich die EU den Vorstellungen der Länder anschließt. Staatssekretär Jonas informierte im Einzelnen: "Der Auftrag von ARD und ZDF muss für das kommende digitale Zeitalter, das zum Beispiel ein Verschmelzen der bisher noch getrennten Technik PC und Fernsehgerät realistisch erscheinen lässt, neu ausgerichtet werden. Im Mittelpunkt steht für mich dabei unverändert das breit gefächerte Programmangebot von Information, Bildung, Kultur, Unterhaltung und Sport. Besonders im Blick auf die aktuellen Untersuchungen der Landesmedienanstalten, die bei den privaten Fernsehveranstaltern den weiteren kontinuierlichen Abbau von politischen Informationsangeboten festgestellt haben, bin ich überzeugt, dass die Programmangebote von ARD und ZDF in ihrer Bedeutung für die Gesellschaft immer wichtiger werden. Für die Zukunft reicht es allerdings nicht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Angebote lediglich über die klassischen Verbreitungswege Radio und Fernsehen zugänglich macht. Ich unterstütze es, dass ARD und ZDF sich intensiv mit den Möglichkeiten des Internet befassen. Zukünftig müssen öffentlich-rechtliche Inhalte auch durch dieses neue Verbreitungsmedium, an das immerhin schon ein Drittel der Haushalte in Deutschland angeschlossen ist, zugänglich werden. Sachsen-Anhalt wird sich in den Verhandlungen dafür einsetzen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihren Platz im Internet finden können. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage der zukünftigen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu berücksichtigen sein. Die Debatte um die Rundfunkgebührenerhöhung am Jahresende 2000 hat gezeigt, dass das Verfahren noch nicht optimal ist. Allerdings mussten auch die Kritiker am Ende einräumen, dass Abstriche an der von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) berechneten Gebührenhöhe nicht mehr möglich waren. Schließlich hatte die KEF ein Einsparpotential von mehreren Milliarden bereits vorgegeben. Ich trete daher für ein Verfahren ein, das auch für die Zukunft eine möglichst genaue Prüfung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten vorsieht. Entscheidend ist allerdings, dass das für vier Jahre festgesetzte Budget von den Rundfunkanstalten nicht überschritten wird. Daher sollte der Finanzkontrolle in der laufenden Gebührenperiode mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden als bisher. Wenn der PC in den nächsten Jahren zum normalen Rundfunkempfangsgerät wird, muss das Rundfunkgebührenrecht auf diese Entwicklung reagieren. Hier wird es voraussichtlich zu einer Kommunikationsabgabe kommen, die nicht wie bisher für das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgeräts zu entrichten ist, sondern auf einen Haushalt bezogen wird, gleichgültig, welche technischen Einrichtungen für den Empfang öffentlich-rechtlicher Medienangebote genutzt werden. Für mich ist dabei wichtig, dass mit einer solchen änderung das heutige Einnahmenniveau des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewahrt wird. Zu einer Mehrbelastung der Rundfunkteilnehmer darf es jedenfalls nicht kommen. Auch die Novellierung des Rundfunkgebührenbefreiungsrechts halte ich für geboten. Hier sollte unverändert und ganz klar der Grundsatz gelten, dass Bürgerinnen und Bürger mit besonders niedrigem Einkommen keine Rundfunkgebühren zahlen müssen. Heute unterliegen Radio und Fernsehen einerseits und Internetangebote andererseits unterschiedlichen Standards. Was im Fernsehen erst in den Nachtstunden gezeigt werden darf, ist im Internet rund um die Uhr verfügbar. Wir benötigen daher ein einheitliches Jugendschutzrecht für alle elektronischen Medien und müssen dafür sorgen, dass der Vollzug gestrafft wird. An dieser Stelle werden die Jugendministerien der Länder, die für Medien zuständigen Staats- und Senatskanzleien und die betroffenen Bundesministerien nach gemeinsamen Lösungen suchen, die die Länderkompetenz stärken. Die Sicherung der Meinungsvielfalt im privaten Fernsehen ist ein weiteres Thema der Reform der Medienordnung. Die Medienanstalten und die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich haben nach dem Rundfunkstaatsvertrag darauf zu achten, dass ein bestimmter Zuschauermarktanteil nicht überschritten wird. Ich bin der Ansicht, dass die Länder auch zukünftig die Sicherung der Meinungsvielfalt in eigener Zuständigkeit prüfen sollten. Eine Verlagerung dieser Aufgabe an das Bundeskartellamt, wie dies von manchen gefordert wird, würde einen schwerwiegenden Eingriff in die Medienzuständigkeit der Länder darstellen. Allerdings sollten wir uns mit der Frage befassen, ob ein Medienkonzentrationsrecht, das allein auf einen bestimmten Zuschauermarktanteil im Fernsehen bezogen ist, noch zur Sicherung der Meinungsvielfalt ausreicht. Auch die so genannten vor- und nachgelagerten Märkte von der Produktion, der Vermarktung der Rechte bis hin zum Vertrieb der Medienangebote kann die Meinungsvielfalt beeinträchtigen. Wir sollten überlegen, ob die verstärkte Zusammenarbeit von Medienaufsicht der Länder und Kartellbehörden des Bundes im Interesse der Fernsehzuschauerinnen und -zuschauer hilfreich sein kann. Auch die Deregulierung der Werbevorschriften für das Fernsehen halte ich für grundsätzlich richtig. Allerdings müssen Verbraucher- und Jugendschutzvorschriften gewahrt bleiben und auch die Trennung von Programm und Werbung. Im übrigen wird es nach einer änderung des entsprechenden EU-Rechts Sache der privaten Fernsehveranstalter sein, selbst zu entscheiden, wieviel Werbung und zu welcher Zeit sie den Fernsehzuschauerinnen und -zuschauern zumuten wollen." Zur Reform der Medienordnung informierte Staatssekretär Jonas abschließend, dass im Frühjahr 2001 die Verhandlungen der Ministerpräsidenten auf Grundlage erster Ergebnisse von Arbeitsgruppen weitergehen würden. Zufrieden äußerte sich Staatssekretär Jonas über erste Erfahrungen mit dem neu geschaffenen Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt, das am 1. August 2000 in Kraft trat. Besonders die bisher in Deutschland einmalige Regelung zum übergang von der analogen zur digitalen Rundfunkübertragungstechnik für Radio und Fernsehen werde zunehmend anerkannt und mehr und mehr von anderen Ländern und dem Bund übernommen. Staatssekretär Jonas: "Die übrigen Länder haben nach unserem Vorbild übergangsregelungen im Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag berücksichtigt und auch der Bund wird voraussichtlich in diesem Frühjahr in Abstimmung mit den Ländern Regelungen zur Frequenznutzung erlassen, die für das Fernsehen eine vollständige Digitalisierung bis 2010 vorsehen. In Mitteldeutschland wird schon seit gut einem Jahr unter der Federführung der Medienanstalt Sachsen-Anhalt und des MDR ein Umstieg von der analogen auf die digitale Fernsehtechnik in den Räumen Halle/Leipzig und Erfurt/Weimar geplant. Außerdem haben die Medienanstalt Sachsen-Anhalt, unsere privaten Radioveranstalter SAW und Hit-Radio Antenne Sachsen-Anhalt sowie DeutschlandRadio mit seinen beiden Programmen die Digitalisierung des Hörfunks im bundesweiten Vergleich besonders gefördert und eine Spitzenstellung erreicht. Jetzt kommt es darauf an, dass auch die Geräteindustrie entsprechend mitzieht und preisgünstige Empfänger anbietet. Ich hoffe, dass die Marktchancen dieser neuen Technologie bald in größerem Umfang genutzt werden. Für den Verbraucher bestünde damit die Aussicht, seiner heutigen Rundfunkangebote und zusätzliche Mediendienste ohne zusätzliche Kosten für den Kabelanschluss zu empfangen. Angesichts der Angebots- und Kostenentwicklungen im Kabelbereich entsteht hier eine interessante und kostengünstige Alternative." Mit Blick auf das vergangene Jahr und die Schlagzeilen um den MDR zeigte sich Staatssekretär Jonas zuversichtlich, dass es dem MDR-Intendanten und dem MDR-Verwaltungsrat gelingen werde, die notwendige Transparenz der finanziellen Strukturen, die auch der Landtag von Sachsen-Anhalt gefordert habe, herzustellen und für Konsolidierung zu sorgen. Auch die Entwicklung des mitteldeutschen Raums als Medienstandort und speziell der Stadt Halle zog Staatssekretär Jonas in seinen Rückblick ein: "Impulse der letzten Jahre entfalten Wirkung. Wir werden sie im Jahr 2001 weiter entwickeln. Ich denke hier insbesondere an das geplante Mitteldeutsche Multimediazentrum in Halle. Während wir bisher von Planungen sprechen konnten, wird 2001 mit der Bautätigkeit begonnen. Daneben laufen die Planungen für Bezug, Ausstattung und Profil des MMZ in Halle weiter auf Hochtouren. Zweiter wichtiger Faktor ist die Mitteldeutsche Medienförderung, die auch 2001 nachhaltige Effekte haben wird. Dazu tragen große Filmprojekte bei, die in Sachsen-Anhalt geplant sind. Die Ufa wird demnächst mit Dreharbeiten für einen großen Fernsehmehrteiler beginnen, der den Arbeitstitel "Heimat Ost" trägt und im ZDF gesendet werden soll. Drehbuchautor ist Peter Steinbach. Das Budget liegt bei etwa 15 Mio. DM. Drittens die Ausbildung. Halle verfügt mit den Angeboten der Fernsehakademie Mitteldeutschland über eines der leistungsfähigsten Medienausbildungszentren in Europa. Hier erhalten Nachwuchstalente eine berufliche Top-Ausbildung, auch mit international erfahrenen Fachleuten. Spannend sind auch viele Spezialangebote mit Partnern aus der Region (digital images, MotionWorks, Uni Halle, Deutsche Angestellten-Akademie), die gut angenommen werden. In der Branche hat sich herumgesprochen, dass in Halle erste Qualität geboten wird. Schließlich soll Ende des Jahres 2001 das Multimedia-Festival in Halle stattfinden. Das Kuratorium unter Leitung von Frau Oberbürgermeisterin Ingrid Häußler hat das Konzept schon sehr weit entwickelt. Das Festival soll auf das Thema Interaktivität hin ausgerichtet sein und beim ersten Mal speziell die Möglichkeiten der DVD in den Mittelpunkt stellen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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