Kabinett beschließt Zulassung unterschiedlicher Realsteuerhebesätze bei Gebietsänderungen
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 065/01 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 065/01 Magdeburg, den 6. Februar 2001 Kabinett beschließt Zulassung unterschiedlicher Realsteuerhebesätze bei Gebietsänderungen Die Landesregierung hat Innenminister Dr. Manfred Püchel ermächtigt, für die von einer Gebietsänderung betroffenen Gebietsteile von Gemeinden unterschiedliche Steuerhebesätze für die Festsetzung der Grund- und Gewerbesteuer zuzulassen. Püchel: "Hintergrund dieser Ermächtigung ist das Bemühen, Hemmnisse bei der Neugliederung von Gemeinden abzubauen. Schließen sich mehrere Gemeinden zu einer Einheitsgemeinde zusammen oder wird eine Gemeinde in eine größere Gemeinde eingegliedert, stellt sich auch die Frage nach der Fortgeltung unterschiedlicher Hebesätze bei der Grund- und Gewerbesteuer bzw. nach der Notwendigkeit einer zeitnahen Anpassung. Es kann notwendig sein, in dem neuen Gemeindeteil noch für eine übergangszeit die bisherigen Hebesätze unverändert aufrecht zu erhalten oder allmählich anzupassen. Dazu ermächtigen die bundesrechtlichen Regelungen die jeweiligen Landesregierungen. Nach der Rechtsprechung ist eine Zeitspanne von maximal fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gebietsänderungsvertrages anzusehen. Nach Ablauf dieser Frist müssen im gesamten Gemeindegebiet einheitliche Hebesätze gelten. Auch wenn es für die anderen kommunalen Steuern (Hunde-, Zweitwohnungs- oder Vergnügungssteuern) keine gesetzlichen Regelungen gibt, finden diese Grundsätze entsprechende Anwendung." Für den Fall der Straßenausbaubeiträge zum Beispiel gilt im Falle des Zusammenschlusses von Gemeinden mit unterschiedlichem Beitragsrecht (einmalige Beiträge in der einen, wiederkehrende Beiträge in der anderen Gemeinde), dass durch Satzungsregelung einerseits wiederkehrendes Beitragsrecht für die eingemeindete Gemeinde beibehalten wird und anderserseits in der aufnehmenden Gemeinde einmaliges Beitragsrecht weitergilt. Weitere Hinweise zu Fragen des Abgabenrechts bei Gebietsänderungen werden in dem vom Ministerium des Innern erarbeiteten Faltblatt "Gebietsänderung und kommunale Abgabensatzungen ¿ Darstellung für Bürgermeister und Gemeinderäte" gegeben. Bezug: Ministerium des Innern, Stabsstelle Kommunal- und Verwaltungsreform, Halberstädter Str. 2, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/567-5581, Fax: 0391/567-5584, e-mail: pressestelle@min.mi.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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