Neue Regeln ab 1. Februar: Was ändert sich in der Straßenverkehrsordnung? Handy-Verbot, Tempo 30, Kreisverkehr: Beiträge für mehr Sicherheit im Straßenverkehr
Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 18/01 Magdeburg, den 25. Januar 2001 Neue Regeln ab 1. Februar: Was ändert sich in der Straßenverkehrsordnung? Handy-Verbot, Tempo 30, Kreisverkehr: Beiträge für mehr Sicherheit im Straßenverkehr In der nächsten Woche treten verschiedene änderungen der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Dass beim Autofahren das Telefonieren mit dem Mobiltelefon in der Hand vom 1. Februar 2001 an nicht mehr erlaubt ist, hat sich bei Vielen bereits herum gesprochen. Aber was ändert sich noch in der Straßenverkehrsordnung? Wir geben einen überblick über die wichtigsten Bestimmungen. Telefonieren künftig am Steuer und am Fahrradlenker verboten Anfang des Jahres wurde bekannt, dass in Deutschland erstmals mehr Mobiltelefone als Festnetzanschlüsse existieren. Das Handy ist für die moderne Kommunikation nicht mehr wegzudenken. Aber: Das Autofahren mit dem Telefon in der Hand ist ein großes Risiko. Schon im Jahr 1996 gingen nach einer Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen 20 Tote, 100 Schwer- und 450 Leichtverletzte auf das Konto von Autofahrern, die durch Telefonieren abgelenkt waren. Seither sind die Nutzerzahlen und damit auch das Risiko deutlich angestiegen. Künftig ist es nicht nur Autofahrern, sondern auch Fahrradfahrern untersagt, das Telefon während der Fahrt in die Hand zu nehmen oder in der Hand zu halten. Autofahrer dürfen das Gerät nur zur Hand nehmen, wenn der Wagen steht und der Motor abgeschaltet ist. Erlaubt ist das Telefonieren während der Fahrt nur mit Hilfe einer Freisprecheinrichtung; Vorschriften für die technische Ausstattung gibt es nicht. "Autofahrer sollten aber beachten, dass auch das Telefonieren mit einer Freisprechanlage vom Verkehr ablenkt", sagt dazu Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Jürgen Heyer (SPD). "Sie müssen selbst entscheiden, ob Sie ein Telefonat in der jeweiligen Situation verantworten können oder nicht." Vom 1. April 2001 wird ein Verstoß mit einem Verwarngeld von 60,- DM geahndet. Wer gegen das Verbot verstößt, muss aber auch schon vor dem 1. April damit rechnen, dass er im Falle eines Unfalls ärger mit seiner Versicherung bekommt. Tempo-30-Zonen werden erleichtert Mit der änderung der Straßenverkehrsordnung und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift wird die Einrichtung von Tempo-30-Zonen erleichtert. Der Landkreis muss zukünftig auf Antrag einer Gemeinde eine solche Zone einrichten, wenn alle Voraussetzungen dafür gegeben sind. Die Einrichtung solcher Zonen soll auf der Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde erfolgen, in deren Rahmen zugleich das innerörtliche Vorfahrtsstraßennetz festgelegt werden soll. Die bislang vorgesehenen Baumaßnahmen zur Gestaltung einer Tempo-30-Zone (Einengungen, Schwellen und ähnliches) sind künftig nicht mehr erforderlich. Auch in Zukunft sollen sich die Zonen aber erkennbar von anderen Straßen unterscheiden: Dort gilt grundsätzlich "rechts vor links", Fahrbahnmarkierungen, benutzungspflichtige Radwege und Ampeln fehlen. Bestehende Fußgängerampeln bleiben erhalten. Sachsen-Anhalt hatte sich vor der Novellierung der Straßenverkehrsordnung für eine weiter gehende Regelung eingesetzt: In geschlossenen Ortschaften sollte grundsätzlich Tempo 30 gelten; nur Durchgangs- und Ausfallstraßen sollten weiter mit Tempo 50 befahren werden. Verkehrsminister Jürgen Heyer: "Das Ziel unseres Vorschlags war, dass die Einrichtung von Tempo-30-Zonen möglichst kostengünstig sein sollte. Die Sicherheit von Schulkindern und Anwohnern darf nicht von der Kassenlage der Gemeinde abhängig sein. Diesem Ziel wird aber auch mit der jetzt gefundenen Regelung Rechnung getragen. Wir hoffen, dass viele Städte und Gemeinden Gebrauch davon machen." Neue Regeln im Kreisverkehr Auch in Sachsen-Anhalt werden immer mehr Kreisverkehre angelegt. Sie machen Verkehrsknoten sicherer und wickeln den Verkehr häufig flüssiger ab als Ampelkreuzungen. In Kreisverkehren soll für die Verkehrsteilnehmer jetzt mehr Klarheit geschaffen werden. Zur Beschilderung wird ein neues Verkehrszeichen eingeführt, das für viele Verkehrsteilnehmer ein alter Bekannter ist. So sieht es aus: Dieses Zeichen galt in der alten BRD bis 1971, in der DDR bis 1978. Es soll künftig wieder - zusammen mit dem Zeichen "Vorfahrt gewähren" an allen Straßen stehen, die in einen Kreisverkehr einmünden. Wo dieses Zeichen steht, hat der Verkehr im Kreisverkehr Vorfahrt. Tatsächlich neu ist dagegen die Vorschrift, dass beim Einfahren in einen Kreisverkehr, der mit diesem Zeichen gekennzeichnet ist, nicht geblinkt werden darf. Damit sollen Missverständnisse vermieden werden: Gerade in kleinen Kreisverkehren vermutete mancher Verkehrsteilnehmer, dass ein Fahrer, der beim Einbiegen den Blinker setzte, damit schon das Richtungszeichen für die nächste Ausfahrt gab. Autohöfe - nicht nur für Lkw-Fahrer Autohöfe sind beliebte Serviceeinrichtungen für Lkw-Fahrer und andere Berufskraftfahrer in der Nähe der Autobahnen, aber natürlich stehen sie auch für Urlaubsreisende und andere Pkw-Fahrer offen. Dem soll mit einem neuen Schild für Autohöfe Rechnung getragen werden: Autohof (alt) Autohof (neu) Auf Zusatzschildern soll der Leistungsumfang des Autohofs dargestellt werden. Für die alte Beschilderung gilt eine übergangsfrist bis Ende 2005. übrigens: In Sachsen-Anhalt gibt es neun Autohöfe in der Nähe der Autobahnen. Klarstellung beim "Reißverschlussverfahren" Wenn von mehreren Fahrstreifen einer endet (zum Beipiel an Autobahnbaustellen), ist das "Reißverschlussverfahren" schon jetzt rechtlich eindeutig geregelt. Da aber in der Praxis hier häufig falsch gehandelt wird, wird den Autofahrern jetzt durch eine neue Formulierung verdeutlicht: Der übergang auf den verbleibenden Fahrstreifen erfolgt erst dort, wo die andere Spur endet. Radfahren gegen die Einbahnstraße Seit dem 1. September 1997 durften Einbahnstraßen versuchsweise bis zum 31. Dezember 2000 für den "gegenläufigen Radverkehr" geöffnet werden. Dis bisher mit der Versuchsregelung gewonnenen positiven Erfahrungen rechtfertigen es, eine weitere Befristung nicht mehr vorzusehen. "Die Städte und Gemeinden sollten die Vorteile dieser Regelung für eine flächendeckende Radverkehrsplanung nutzen", erklärte dazu Verkehrsminister Heyer. "Das ist eine kostengünstige Möglichkeit, Wege für Radfahrer zu verkürzen und zu erleichtern." Martin Krems Impressum: Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mwv.lsa-net.de
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