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Magdeburg, den 01.03.2001

Redebeitrag von Innenminister Dr. Manfred Püchel zur Verabschiedung eines Gesetzes zur Änderung kommunalwirtschaftlicher Vorschriften in der Gemeindeordnung und Entwurf eines Gesetzes über die kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 031/01 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 031/01 Magdeburg, den 1. März 2001 Redebeitrag von Innenminister Dr. Manfred Püchel zur Verabschiedung eines Gesetzes zur änderung kommunalwirtschaftlicher Vorschriften in der Gemeindeordnung und Entwurf eines Gesetzes über die kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts TOP 7 der Landtagssitzung am 1./2. März 2001 Kaum ein Gesetz hat vom Zeitpunkt seiner Entstehung am Schreibtisch bis zu seiner Verabschiedung durch den Landtag einen derartig langen Vorlauf gehabt wie das heute zu Beschließende. Ich freue mich daher, dass die Beratungen mit der heutigen Beschlussfassung durch den Landtag zum Abschluss gebracht werden und danke den beteiligten Ausschüssen für die konstruktive Beratung des Gesetzentwurfs. Mit der änderung der Gemeindeordnung und der Einführung eines kommunalen Anstaltsgesetzes wollen wir die Regelungen zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen modernisieren und den Kommunen eine weitere Organisationsform dafür zur Verfügung stellen. Die lange Zeit bis zur heutigen Verabschiedung der neuen Regelungen ist auch nicht verwunderlich. Handelt es sich doch bei der Materie um einen Gegenstand, der nicht nur landespolitische Bedeutung hat. Anrede, der Anstoß zur änderung unserer Gemeindeordnung geht auf Vorgaben der Europäischen Union zum Energiewirtschaftsrecht zurück, dem klassischen Bereich der kommunalen Versorgungswirtschaft. Die europarechtlichen Vorgaben stellen ein massives Problem für die kommunale Versorgungswirtschaft dar, die bisher durch eine rechtlich abgesicherte Monopolstellung gekennzeichnet war. Seit einigen Jahren wird auf diese europarechtlichen Vorgaben mehr oder weniger weitgehend in allen Bundesländern reagiert. In einigen Ländern ist der Prozess bereits abgeschlossen, in anderen läuft er noch. Ausschüsse der IMK befassen sich seit einigen Jahren mit diesem Thema, in dem es um die neue Abgrenzung von Eckpunkten kommunalwirtschaftlicher Betätigung geht. Begriffe werden neu diskutiert, wie der "öffentliche Zweck" kommunalwirtschaftlicher Betätigung oder wie "örtlichkeitsprinzip", also ob sich die Kommunen auch außerhalb ihrer geografischen Grenzen betätigen dürfen. Von besonderer Bedeutung waren und sind auch Fragen des Wettbewerbs mit der Privatwirtschaft, in den die Kommunen treten könnten, wenn sie sich kommunalwirtschaftlich in Formen des Privatrechts betätigen. All diese Punkte sind natürlich auch zwischen den Ressorts und mit den kommunalen Spitzenverbänden diskutiert worden. Dabei wurde auch der Vorwurf geäußert, wir betrieben die änderung der gesetzlichen Vorschriften zur kommunalwirtschaftlichen Betätigung, um den Kommunen bessere Einnahmemöglichkeiten zu verschaffen. Dies war genau nicht mein Ansatz gewesen. Denn nach wie vor zählt die Gewinnerzielung nämlich gerade nicht zu den öffentlichen Zwecken, die eine wirtschaftliche Betätigung der Kommunen rechtfertigen würden. Natürlich wollen wir alle aber auch nicht, dass die Kommunen als Teil der öffentlichen Hand unwirtschaftlich oder verlustreich arbeiten. Anrede, nach Veröffentlichung der geplanten Regelungen hat es eine Vielzahl von äußerungen der kommunalen Spitzenverbände, des Verbandes kommunaler Unternehmen, der Industrie- und Handelskammern, ja sogar bis zum Bundesverband der Deutschen Industrie, gegeben. Die Auswertung dieser Anhörung hat zu einer Modifizierung des Entwurfes geführt, die schließlich Grundlage für die Beratung im Landtag vor knapp einem Jahr wurde. Vor der Einbringung in den Landtag hatte es außerdem auch noch ein sehr konstruktiv verlaufenes Gespräch zwischen mir, dem Wirtschaftsminister, sowie Vertretern der IHK Magdeburg und den Handwerkskammern Magdeburg und Halle gegeben. Hierbei konnten letzte Zweifel ausgeräumt werden. Mit diesen Vorgesprächen war eigentlich eine gute Grundlage für eine konstruktive Beratung in den Landtagsausschüssen geschaffen worden. Anrede, ich will die seither inner- und auch außerhalb des Landtags geführten Debatten zu diesem Thema nicht wiederholen. Ich freue mich aber doch, hervorheben zu können, dass ein Vergleich unserer sachsen-anhaltischen Regelungen mit den Ergebnissen der bundesweit geführten Diskussion zu diesem Thema sich nicht nur sehen lassen kann. Sondern, dass unsere Regelungen alles in allem als vorbildlich angesehen werden können. Dies ergibt jedenfalls ein Vergleich mit den Forderungen, die auf einer hochkarätig besetzten Veranstaltung des Deutschen Städtetages in Köln vor zwei Wochen zum Thema "Daseinsvorsorge und Wettbewerb ¿ Für und Wider einer wirtschaftlichen Betätigung der Städte" erhoben wurden. Lassen Sie mich hier nur einen Punkt nennen, der mir als Kommunalminister besonders am Herzen liegt. Ich meine die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Es ist in der Vergangenheit öfter beklagt worden, dass die kommunalen Unternehmen nicht genug an ihre Komune angebunden sind, dass sie wegen der gesellschaftsrechtlichen Vorschriften, nach denen sie verfasst sind, ein zu großes Eigenleben entfalten konnten. Mit der Folge, dass die Bindung an die Kommune nur noch sehr locker war. So sind die Gemeinderäte häufig nur dann mit den Unternehmen, die ja doch ihre, d.h. Unternehmen der Gemeinde sind, in Berührung gekommen, wenn diese in Turbulenzen gekommen sind und Verluste ausgeglichen werden sollten. Das soll sich in Zukunft ändern. Wir haben deshalb mit dem neuen § 118 der Gemeindeordnung nicht nur eine Transparenz kommunalwirtschaftlichen Handelns bewirkt, sondern durch die Verpflichtung, die Einwohner über einen Beteiligungsbericht in geeigneter Form zu unterrichten, auch Möglichkeiten der Kontrolle durch die Bürger geschaffen, und das heißt damit auch durch die örtliche Wirtschaft. Die Möglichkeit, die die örtliche Wirtschaft hier hat, ist in den Eingaben der Handwerksverbände, die uns im Gesetzgebungsverfahren erreicht haben, meistens nicht erkannt worden. Ich wollte sie deshalb hier noch einmal besonders herausstreichen. Es ist festzuhalten, dass die änderungen der Gemeindeordnung zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen und das neue Anstaltsgesetz, mit dem den Kommunen eine weitere öffentlich-rechtliche Organisationsform zur Verfügung gestellt wird, der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen dienen. In ihrer Gesamtheit werden auch die Interessen der örtlichen privaten Wirtschaft erheblich besser berücksichtigt als dies nach der geltenden Rechtslage möglich war. Anrede, zum in der Presse getätigten Ausruf des wirtschaftspolitischen Sprechers der CDU Fraktion Gürth - "Stoppt dieses Gesetz" ¿ möchte ich nur bemerken: Sich am Ende eines sehr langen Diskussionsprozesses im parlamentarischen Raum zum vermeintlichen Sprachrohr einer Interessengruppe aufzuschwingen und nicht den Interessenausgleich zu suchen, stellt Ihnen ein gewisses Armutszeugnis aus. Lassen Sie es mich noch einmal betonen. Inhalt des Gesetzes ist der Schutz der kommunalen Wirtschaft vor überregionaler Konkurrenz - nicht gegenüber den örtlichen Unternehmen. Diesbezüglich gilt weiterhin das Subsidiaritätsprinzip, welches bedeutet, daß die Gemeinde sich grundsätzlich nur dann wirtschaftlich betätigen darf, wenn - ich zitiere den Gesetzestext - "der öffentliche Zweck nicht besser und wirtschaftlicher durch einen anderen erfüllt wird oder erfüllt werden kann." Der Frisör bei mir vor Ort muß also keine Angst davor haben, daß meine Gemeinde einen Frisörladen eröffnet - da muß er schon eher Angst vor der Konkurrenz durch meine Frau haben, die mir die Haare schneidet . Zum Verhalten der CDU-Fraktion im Landtag muß man generell die Frage stellen, ob die Kommunalpolitiker dieser Fraktion den Gesetzentwurf eigentlich ihren Wirtschaftspolitikern erklärt haben. In anderen Ländern waren CDU-Innenpolitiker führend bei der Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechts. Ich erinnere nur an Bayern, welches ebenfalls das kommunale Anstaltsgesetz eingeführt hat. Vielleicht erklärt sich die Zurückhaltung der CDU-Innenpolitiker auch dadurch, daß die Partei in fast keiner größeren Stadt Sachsen-Anhalts den Bürgermeister stellt. Ihnen fehlt das Problembewußtsein hinsichtlich der Konkurrenzsituation in der sich die Stadtwerke gegenüber überregionalen Energieversorgern befinden, deren Interessen Herr Gürth offenbar zu vertreten scheint. Oder will er sich hier im Ergebnis für Atomstrom aus der Ukraine, Tschechien oder Frankreich stark machen? Für die Haltung der CDU-Fraktion in dieser Frage gibt es keine Begründung in der Sache. Anrede, ich komme zum Schluss und möchte Sie bitten, den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Inneres zu folgen. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@min.mi.lsa-net.de

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