Landesregierung beschließt neues Datenschutzgesetz
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 176/01 Magdeburg, den 27. März 2001 Landesregierung beschließt neues Datenschutzgesetz Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Innenminister Dr. Manfred Püchel in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf eines Gesetzes zur änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nunmehr dem Landtag zugeleitet. Mit dem Gesetz sollen nach Auskunft von Innenminister Püchel die Vorgaben der EG-Datenschutzrichtlinie im Landesdatenschutzrecht umgesetzt werden. Das Landesdatenschutzgesetz regelt, wie öffentliche Stellen des Landes, insbesondere die Landes- und Kommunalverwaltung, mit personenbezogenen Daten des Einzelnen umgehen dürfen. Dieses Gesetz soll in enger Anlehnung an den kurz vor der Verabschiedung stehenden Entwurf der Bundesregierung zur änderung des Bundesdatenschutzgesetzes novelliert werden. Püchel: "So wird gewährleistet, dass für den Bürger weitgehend gleiches Datenschutzrecht gilt, unabhängig davon, ob öffentliche Stellen des Bundes, des Landes oder Stellen der Privatwirtschaft mit seinen personenbezogenen Daten umgehen." Die Rechtsstellung der Betroffenen beim Umgang mit ihren personenbezogenen Daten, so Püchel, werde z.B. durch ein Einwendungsrecht gegen Erhebungen, Verarbeitungen und Nutzungen der Daten gestärkt. Ferner verbessern umfassendere Hinweise bei der Datenerhebung und ein erweiterter Auskunftsanspruch die Rechtsstellung der Bürger. Verfahren zur Verarbeitung besonders sensibler Daten, z.B. Angaben über die ethnische Herkunft oder die Gesundheit, müssten auf ihre datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit vorab überprüft werden. In Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie würden nun bei der übermittlung personenbezogener Daten Stellen innerhalb der Europäischen Union wie inländische Stellen behandelt. Dies sei möglich, so Püchel, weil durch die Richtlinie ein gleichwertiges Datenschutzniveau innerhalb der Union geschaffen werde. Neben änderungen, die durch die EG-Datenschutzrichtlinie ausgelöst sind, soll das Landesdatenschutzgesetz auch Anforderungen, die sich aus der Informations- und Kommunikationstechnik ergeben, gerecht werden. So wird der Katalog der technisch-organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes aktualisiert. Auch ist eine Regelung zum Einsatz mobiler personenbezogener Datenträger, dies sind insbesondere Chipkarten, vorgesehen. Weiter wird die optisch-elektronische Beobachtung mittels Videotechnik geregelt. In das Landespressegesetz wird eine Regelung aufgenommen, die die Presse entsprechend einer künftigen Rahmenregelung im Bundesdatenschutzgesetz privilegiert, soweit sie ausschließlich zu eigenen journalistisch-redaktionellen oder literarischen Zwecken mit personenbezogenen Daten umgeht. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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