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Magdeburg, den 26.03.2001

Mehr Gerechtigkeit beim Erben: Sachsen-Anhalt startet Bundesratsinitiative zur Neubewertung von Grundstücken

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 174/01 Magdeburg, den 27. März 2001 Mehr Gerechtigkeit beim Erben: Sachsen-Anhalt startet Bundesratsinitiative zur Neubewertung von Grundstücken Um bei der Bewertung von Grundbesitz für erbschafts- und schenkungssteuerliche Zwecke größere soziale Gerechtigkeit herbeizuführen, startet Sachsen-Anhalt gemeinsam mit Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen eine Bundesratsinitiative zur änderung des Bewertungs- und Erbschaftsteuergesetzes. Ein entsprechender Beschluss wurde heute von der Landesregierung gefasst. Finanzminister Wolfgang Gerhards: "Die geplante Novellierung des Bewertungsteuergesetzes sowie des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes hat die steuerliche Gleichbehandlung von Grundvermögen und sonstigem Vermögen zum Ziel. Wer künftig sehr große Werte in Form von Grundbesitz erbt oder geschenkt bekommt, muss diese auch entsprechend versteuern. Die Freibeträge sind dabei so hoch, dass das normale Einfamilienhäuschen von den Gesetzesänderungen in der Regel nicht betroffen ist. Wir wollen ein Steuerschlupfloch stopfen und so für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen." Aufgrund unterschiedlicher Bewertungsverfahren wird der Wert unbebauter Grundstücke derzeit mit durchschnittlich 72 Prozent des Verkehrswertes steuerlich angerechnet. Bebaute Grundstücke werden mit durchschnittlich 51 Prozent des Verkehrswertes veranschlagt. Durch geänderte Bewertungsmethoden soll künftig auch bei bebauten Grundstücken ein Wert von etwa 72 Prozent des Verkehrswerts angesetzt werden. "Die derzeitigen Freibeträge werden beibehalten. Sie liegen beispielsweise für Häuser bei alleinerbenden Kindern bei 500.000 Mark. Bei drei Kindern liegt der Freibetrag bei 1,5 Millionen Mark. Lasten auf dem Grundstück noch Schulden oder steht es nur im Miteigentum des Erblassers, werden ebenfalls höhere Freibeträge als die genannten 500.000 Mark angesetzt", so Gerhards. Das Land erfüllt mit seiner Initiative letztlich einen Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes. Die obersten Verfassungsrichter hatten schon 1995 die krasse steuerliche Begünstigung der Immobilien gegenüber anderen Vermögensarten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer für nicht vereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 Grundgesetz erklärt. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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