Landesregierung bestimmt 21. April 2002 als Wahltermin
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 232/01 Magdeburg, den 24. April 2001 Landesregierung bestimmt 21. April 2002 als Wahltermin Die Landesregierung hat im Benehmen mit dem Präsidenten des Landtages heute als Tag für die Wahl zum vierten Landtag von Sachsen-Anhalt den Sonntag, 21. April 2002 , in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr bestimmt. Nach Artikel 43 Satz 3 der Landesverfassung findet die Neuwahl des Landtages frühestens mit Beginn des 45. Monats, spätestens mit Ablauf des 47. Monats nach dem Beginn der Wahlperiode statt. Somit beginnt der für die Wahl verfügbare Zeitraum am 26. Januar 2002 und endet am 25. April 2002. Bei der Fortsetzung der bisherigen Wahltradition, dass die Wahl an einem Sonntag stattfindet, hätte als erster Wahltag Sonntag, der 27. Januar 2002, und als letzter Wahltag Sonntag, der 21. April 2002, bestimmt werden können. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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