Lebenspartnerschaftsgesetz in den Landtag überwiesen
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 265/01 Magdeburg, den 8. Mai 2001 Lebenspartnerschaftsgesetz in den Landtag überwiesen Auf Vorschlag von Innenminister Dr. Manfred Püchel hat das Kabinett heute beschlossen, den "Entwurf eines Landesgesetzes zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes" in den Landtag zu überweisen. Geplant ist, dass das Gesetz ab 1. August 2001 in Kraft tritt. Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist bisher als sogenanntes Kerngesetz mit grundsätzlichen Regelungen vom Bundestag verabschiedet worden. Dazu gehört vor allem das neue Rechtsinstitut der Eingetragenen Partnerschaft selbst. Hinzu kommen ähnliche Regelungen wie in der "normalen" Ehe beim Namensrecht, beim Miet- und Erbrecht und bei der Aufnahme des Partners in die Kranken- und Pflegeversicherung. Hierzu müssen die Bundesländer eigene Ausführungsbestimmungen erlassen, da keine Einigung im Bundesrat erzielt werden konnte. Im Rahmen des Mitzeichnungsverfahrens wurden der Datenschutzbeauftragte, die Schwulen- und Lesbenverbände, die kommunalen Spitzenverbände und der Landesfachverband der Standesbeamten Sachsen-Anhalt e.V. zu dem Gesetzentwurf im April 2001 angehört. Die Kirchen wurden von dem Vorhaben unterrichtet. Das Gesetzvorhaben wurde von den Vereinen und Verbänden grundsätzlich begrüßt, Anregungen und Verbesserungsvorschläge wurden berücksichtigt, soweit sie mit dem Bundes- bzw. Landesrecht zu vereinbaren waren. Püchel: "Die zuständige Behörde für die Begründung einer Lebenspartnerschaft ist das Standesamt der Kommune, in der die Betroffenen ihre Hauptwohnung haben. Alle Formalitäten entsprechen denen einer üblichen Eheschließung. Auch die Regelungen der Zeremonie und der Beurkundung einer Lebenspartnerschaft entsprechen dem Eheschließungsrecht." Der Innenminister wies darauf hin, dass es zukünftig ein Lebenspartnerschaftsbuch geben wird, um diese Partnerschaften registrieren und nachweisen zu können. Auch ist eine Lebenspartnerschaftsurkunde zur Vorlage bei Behörden und für private Nachweiszwecke vorgesehen. Ebenso werden die Auskunftserteilung und die Mitteilungspflichten an die Meldebehörde geregelt. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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