Sachsen-Anhalt will Betrieb unseriöser Abfallentsorgungsanlagen verhindern/ Gemeinschaftsinitiative im Bundesrat
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 272/01 Magdeburg, den 8. Mai 2001 Sachsen-Anhalt will Betrieb unseriöser Abfallentsorgungsanlagen verhindern/ Gemeinschaftsinitiative im Bundesrat Der Bundesrat wird sich am Freitag mit einem Antrag von Brandenburg und Sachsen-Anhalt befassen: Die Betreiber von (immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen) Abfallentsorgungsanlagen sollen künftig Bankbürgschaften hinterlegen müssen, wenn Landkreise, Regierungspräsidien oder die Staatlichen ämter für Umweltschutz (Genehmigungsbehörden) dies fordern. Zum Hintergrund: Immer wieder tauchen unseriöse Abfallentsorger auf, die Altreifen, Chemikalien oder andere entsorgungspflichtige Abfälle annehmen, diese aber nicht entsorgen, sondern den Betrieb wegen Insolvenz aufgeben. Die Betreiber dieser meist als Zwischenlager deklarierten Anlagen sind mit juristischen Mitteln kaum zu greifen. Da die nicht entsorgten Abfälle vielfach die Umwelt gefährden, müssen sie zu Lasten der öffentlichen Hand entsorgt werden. Die Kosten für die Kommunen und in Einzelfällen für das Land liegen jeweils zwischen einigen Zehntausend DM und mehreren Mio. DM. Wenn die Bundesratsinitiative Erfolg hat, können diese Kosten künftig aus den Bankbürgschaften beglichen werden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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