Sozialhilfe pauschal zahlen / Sachsen-Anhalt gibt als erstes Ost-Land grünes Licht
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 322/01
Magdeburg, den 5. Juni 2001
Sozialhilfe pauschal zahlen / Sachsen-Anhalt gibt als erstes Ost-Land grünes Licht
Sachsen-Anhalt macht als erstes ostdeutsches Bundesland den Weg zur Teilnahme an einem Bundesmodellprojekt zur Pauschalierung der Sozialhilfe frei. Die Landesregierung verabschiedete heute eine entsprechende Rechtsverordnung. Damit können Kommunen als die örtlichen Träger der Sozialhilfe verschiedene Zahlungen an Sozialhilfeempfänger zu einem Pauschalbetrag zusammenfassen. Als erste Kommunen haben die Landkreise Anhalt-Zerbst und Halberstadt eine Teilnahme am Modellprojekt beschlossen. Interesse wurde ebenso aus der Landeshauptstadt Magdeburg signalisiert.
Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe erklärte: "Es geht um mehr Effizienz im Interesse der Menschen. Das System Sozialhilfe wird übersichtlicher und nachvollziehbarer gestaltet und kann somit seiner Aufgabe als Dienstleister besser gerecht werden. Durch die Auszahlung von Pauschalbeträgen werden Sozialhilfeempfänger in die Lage versetzt, eigenverantwortlich zu entscheiden, wofür sie wieviel Geld ausgeben. Das stärkt Selbstverantwortung und hilft mit, die Zeit des Sozialhilfebezuges so kurz wie nur möglich werden zu lassen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialämtern bedeutet die Pauschalierung Verwaltungsvereinfachung. Sie gewinnen Zeit für die unmittelbare Beratung der Sozialhilfebezieher."
Im Rahmen des Modellprojektes werden die drei Sozialhilfe-Komponenten Hilfe zum Lebensunterhalt, Kosten der Unterkunft und Hilfe in besonderen Lebenslagen zu einem Pauschalbetrag zusammengefasst, der monatlich ausgezahlt wird. Somit muss beispielsweise der Kauf eines Wintermantels oder einer Waschmaschine (Hilfe in besonderen Lebenslagen) nicht mehr einzeln beantragt werden. Das Sozialamt zahlt die erforderlichen Gelder auch nicht mehr als einen Betrag vor dem konkreten Kauf von Wintermantel oder Waschmaschine aus. Vielmehr wird in der monatlichen Festsetzung des Pauschalbetrages berücksichtigt, dass von Sozialhilfe lebende Frauen und Männer ebenso wie andere Menschen auch Ersatz für einen verschlissenen Mantel oder eine defekte Waschmaschine benötigen. Die Sozialhilfeempfänger entscheiden letztlich jedoch selbst, ob sie das Geld auch wirklich für einen Mantel oder eine Waschmaschine ansparen oder sich dafür alternativ etwas kaufen. Ist dann jedoch ein Mantel fällig und der Sozialhilfeempfänger hat nichts dafür angespart, erfolgt durch das Sozialamt keine Nachfinanzierung.
Die neue Rechtsverordnung gilt nach Maßgabe des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) bis zum 1. Januar 2005.
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Sozialhilfe pauschal zahlen / Sachsen-Anhalt gibt als erstes Ost-Land grünes Licht
Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 062/01
Magdeburg, den 5. Juni 2001
Sozialhilfe pauschal zahlen / Sachsen-Anhalt gibt als erstes Ost-Land grünes Licht
Magdeburg. Sachsen-Anhalt macht als erstes ostdeutsches Bundesland den Weg zur Teilnahme an einem Bundesmodellprojekt zur Pauschalierung der Sozialhilfe frei. Die Landesregierung verabschiedete am Dienstag eine entsprechende Rechtsverordnung. Damit können Kommunen als die örtlichen Träger der Sozialhilfe verschiedene Zahlungen an Sozialhilfeempfangende zu einem Pauschalbetrag zusammenfassen. Als erste Kommunen haben die Landkreise Anhalt-Zerbst und Halberstadt eine Teilnahme am Modellprojekt beschlossen. Interesse wurde ebenso aus der Landeshauptstadt Magdeburg signalisiert.
Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe (SPD) erklärte: "Es geht um mehr Effizienz im Interesse der Menschen. Das System Sozialhilfe wird übersichtlicher und nachvollziehbarer gestaltet und kann somit seiner Aufgabe als Dienstleister besser gerecht werden. Durch die Auszahlung von Pauschalbeträgen werden Sozialhilfeempfangende in die Lage versetzt, eigenverantwortlich zu entscheiden, wofür sie wieviel Geld ausgeben. Das stärkt Selbstverantwortung und hilft mit, die Zeit des Sozialhilfebezuges zu kurz wie nur möglich werden zu lassen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialämtern bedeutet die Pauschalierung Verwaltungsvereinfachung. Sie gewinnen Zeit für die unmittelbare Beratung der Sozialhilfebezieher."
Im Rahmen des Modellprojektes werden die drei Sozialhilfe-Komponenten Hilfe zum Lebensunterhalt, Kosten der Unterkunft und Hilfe in besonderen Lebenslagen zu einem Pauschalbetrag zusammengefasst, der monatlich ausgezahlt wird. Somit muss beispielsweise der Kauf eines Wintermantels oder einer Waschmaschine (Hilfe in besonderen Lebenslagen) nicht mehr einzeln beantragt werden. Das Sozialamt zahlt die erforderlichen Gelder auch nicht mehr als einen Betrag vor dem konkreten Kauf von Wintermantel oder Waschmaschine aus. Vielmehr wird in der monatlichen Festsetzung des Pauschalbetrages berücksichtigt, dass von Sozialhilfe lebende Frauen und Männer ebenso wie andere Menschen auch Ersatz für einen verschlissenen Mantel oder eine defekte Waschmaschine benötigen. Die Sozialhilfeempfangenden entscheiden letztlich jedoch selbst, ob sie das Geld auch wirklich für einen Mantel oder eine Waschmaschine ansparen oder sich dafür alternativ etwas kaufen. Ist dann jedoch ein Mantel fällig und der Sozialhilfeempfänger hat nichts dafür angespart, erfolgt durch das Sozialamt keine Nachfinanzierung.
Die neue Rechtsverordnung gilt nach Maßgabe des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) bis zum 1. Januar 2005.
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