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Magdeburg, den 25.06.2001

Entwurf des Dolmetschergesetzes geht in die Anhörung/ Kultusminister Harms: Gesetz schafft Rechtsgrundlage für öffentlich bestellte Dolmetscher und Übersetzer in Sachsen-Anhalt

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 369/01 Magdeburg, den 26. Juni 2001 Entwurf des Dolmetschergesetzes geht in die Anhörung/ Kultusminister Harms: Gesetz schafft Rechtsgrundlage für öffentlich bestellte Dolmetscher und übersetzer in Sachsen-Anhalt Das Kabinett hat heute den von Kultusminister Dr. Gerd Harms vorgelegten Entwurf eines Dolmetschergesetzes beraten und zur Anhörung freigegeben. Durch das Gesetz soll eine Rechtsgrundlage für die fachliche Eignung und staatliche Anerkennung von öffentlich bestellten Dolmetscherinnen, Dolmetschern sowie übersetzerinnen und übersetzern geschaffen werden. Nach Einschätzung von Kultusminister Harms wird das Gesetz zu einer deutlichen Erhöhung der Qualität der Leistungen dieser Berufsgruppe im behördlichen Bereich führen. Aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsverbindlichkeit müsse hinsichtlich der sprachlichen und fachlichen Kenntnisse sowie der persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten, die eine zuverlässige übersetzung erfordern, ein Mindeststand definiert werden. In Deutschland gibt es bisher kein Gesetz, das die Berufsausübung für Dolmetscher und übersetzer regelt. In Sachsen-Anhalt gab es bislang nur Bestimmungen über eine allgemeine Beeidigung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern, die für Gerichte und Notariate tätig waren. Das Fehlen weiterer Regelungen, etwa über eine staatliche Anerkennung oder eine staatliche Prüfung, führte dazu, dass sehr viele Interessierte, die weder ihre Hauptwohnung in Sachsen-Anhalt hatten noch hier ihrer beruflichen Tätigkeit nachgingen, eine allgemeine Beeidigung erhalten konnten. Dies konnte geschehen ohne, dass ihre fachliche Eignung konkret festgestellt werden musste. Ebenso war bisher das Bestellungsverfahren nicht geregelt. Mit dem neuen Gesetzentwurf, der in enger Zusammenarbeit zwischen Kultusministerium und Justizministerium entstand, wird eine umfassende, auf dem neuesten Erkenntnisstand beruhende Regelung eingebracht, dem der Landesverband der Dolmetscher und übersetzer bereits zugestimmt hat. Das Gesetz sieht eine Aufgabenabgrenzung zwischen dem Kultus- und dem Justizministerium vor. Demnach ist das Kultusministerium zuständig für Fragen der Feststellung von fachlicher Eignung, während dem Justizministerium die allgemeine Bestellung und Beeidigung obliegt. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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