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Magdeburg, den 31.07.2001

Erstes schwules Ja-Wort in Sachsen-Anhalt / Sozialministerin Kuppe: Leben ist bunter als mancher glauben mag und das ist auch gut so

Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 095/01 Magdeburg, den 1. August 2001 Erstes schwules Ja-Wort in Sachsen-Anhalt / Sozialministerin Kuppe: Leben ist bunter als mancher glauben mag und das ist auch gut so Magdeburg/Gommern . Das erste schwule Paar in Sachsen-Anhalt hat am Mittwoch vor dem Standesamt in der Wasserburg zu Gommern den Bund fürs Leben geschlossen. Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe (SPD), die als eine der ersten Festgäste dem Paar gratulierte, äußerte sich sehr erfreut. Sie sagte: "Dieser 1. August 2001 ist auch ein Feiertag für die moderne demokratische Gesellschaft in Deutschland. Wir feiern die Liebe zwischen Menschen und eine politische Wende im respektvollen Umgang mit der Verschiedenheit von verantwortlichen Lebensformen. Unser Leben ist nämlich bunter als mancher glauben mag. Und das ist auch gut so." Als Hochzeitsgeschenk überreichte die Ministerin dem Paar zwei in Handarbeit gefertigte Sektkelche aus der Staatlichen Glasmanufaktur Harzkristall in Derenburg. Zugleich wollte sie am Nachmittag am öffentlichen Treueschwur des schwulen Paares auf dem Alten Markt in Magdeburg dabei sein. In ihrem Glückwunsch dankte die Ministerin auch allen Mitstreiterinnen und Mitstreitern wie etwa dem lesben- und schwulenpolitischen runden Tisch in Sachsen-Anhalt, die in den vergangenen Jahren für eine staatliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften gerungen haben. "Ohne Ihren Mut und das unermüdliche Engagement wäre dieser Erfolg in der Anerkennung von verschiedenen Lebensformen nicht möglich", sagte die Ministerin. Zugleich verwies sie darauf, dass eine völlige Gleichberechtigung zur Ehe von Mann und Frau noch nicht gewährleistet sei. Deshalb sei der Festtag "auch Ansporn für die weitere Arbeit der Landesregierung auf Bundesebene". Als ein Beispiel für Ungleichheit und Benachteiligung führte die Ministerin an, dass eine Frau das leibliche Kind ihrer Lebenspartnerin, welches sie alltäglich betreut, umsorgt und liebt, nicht adoptieren kann. "Vor dem Gesetz sind diese beiden Familienmitglieder immer noch Fremde", sagte Frau Kuppe. Impressum: Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales Pressestelle Seepark 5-7 39116 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

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