Bindeglied und Ansprechpartner: Neuer Behindertenbeauftragter des Landes berufen
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 419/01 Magdeburg, den 14. August 2001 Bindeglied und Ansprechpartner: Neuer Behindertenbeauftragter des Landes berufen Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung auf Vorschlag von Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe Thomas Witt zum neuen Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen berufen. Die Ernennung erfolgte in übereinstimmung mit dem Behindertenbeirat für das Land Sachsen-Anhalt. Die Berufung war erforderlich, da der bisherige Landesbeauftragte zum 31. Mai 2001 in den Ruhestand getreten war. Der neue Behindertenbeauftragte ist 48 Jahre alt, Volljurist und Referatsleiter im Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales, wo er sich vor allem mit der Thematik Arbeitsrecht und ¿schutz sowie Arbeitsmarkt befasst hat, ehe er 1999 auch mit der Wahrnehmung der Referatsleitung "Behindertenbeauftragter" betraut wurde. Der Staatssekretär im Sozialministerium, Prof. Dr. Dieter Schimanke, betonte, dass mit der Ernennung des Behindertenbeauftragten die Arbeitsfähigkeit dieses Bereiches wieder voll hergestellt sei: "Als Bindeglied zwischen behinderten Menschen, Selbsthilfeverbänden, Politik und öffentlicher Verwaltung leistet der Landesbeauftragte einen unschätzbaren Beitrag, um Ausgrenzungen zu verhindern und Chancengleichheit für behinderte Menschen durchzusetzen." Der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen ist dem Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales mit einer eigenen Geschäftsstelle zugeordnet. Er berät die Landesregierung in allen Fragen behinderter Menschen und unterbreitet Vorschläge zur besseren Integration Behinderter in die Gesellschaft. Der Behindertenbeauftragte wird zunächst für vier Jahre eingesetzt. Eine erneute Berufung ist möglich. Für den Fall der Abwesenheit des Landesbeauftragten wurde als Vertreter - ebenfalls für vier Jahre - Adrian Maerevoet berufen, der auch im Sozialministerium als Referatsleiter beschäftigt ist und dort für den Bereich "teilstationäre und stationäre Behindertenhilfe" tätig ist. Zum Hintergrund: Als erster Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen war in Sachsen-Anhalt 1992 Jürgen Braun eingesetzt worden, der diese Aufgabe bis zum 31. Mai 2001 wahrnahm. 1996 wurde der Landesbehindertenbeirat gegründet. Rund zehn Prozent der Menschen in Sachsen-Anhalt leben mit einer Behinderung. Als schwerbehindert anerkannt sind knapp 168.500 Menschen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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