Kabinett beschließt Brockenverordnung/ Keine Verschlechterung für Tourismus
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 429/01 Magdeburg, den 21. August 2001 Kabinett beschließt Brockenverordnung/ Keine Verschlechterung für Tourismus Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung die Verordnung zum Schutz des Brockenplateaus beschlossen. An der vorausgegangenen Anhörung hatten sich Umweltverbände, Kommunen und wirtschaftlich Betroffene (Brockenwirt, Harzer Schmalspurbahnen) beteiligt. Nach Prüfung der Einwände hat das federführende Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt den Verordnungsentwurf überarbeitet. Die Brockenbahn darf jetzt auch nachts zu Reparatur- und Schneeräumungszwecken fahren. Umwelt- und Agrarminister Konrad Keller betonte: "Wir haben einen guten Kompromiss gefunden - es gibt keine Verschlechterung für den Tourismus auf dem Brocken; gleichzeitig bewahren wir die besondere alpine Natur." Keller hat alle Beteiligten gebeten, jetzt Erfahrungen mit Gesetz und Verordnung zu sammeln und in einem Jahr über Probleme in der Praxis zu beraten. Die Verordnung erleichtert Abend- und Sonderveranstaltungen: Ohne vorherige Genehmigung können jetzt an 18 Tagen Sonderveranstaltungen auf dem Brocken stattfinden. Weitere können durch die Nationalparkverwaltung genehmigt werden. Wer im Brockenhotel übernachtet, kann auch selbstverständlich spätabends dort bewirtet werden. Außerhalb des Hotels wird im Winter bis 18:00 Uhr, im Sommer bis 19:30 bewirtet. Keller: "Allabendliche nächtliche Betriebs- oder Geburtstagsfeiern wären nicht gut für den Nationalpark und auch schlecht für die Gastronomen in Schierke und Umgebung. Harztourismus ist mehr als nur der Brocken." Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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