Kabinett beschließt Bodenschutz-Ausführungsgesetz/ Umweltminister Keller: "Boden ist ein nicht erneuerbares Gut"
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 460/01 Magdeburg, den 4. September 2001 Kabinett beschließt Bodenschutz-Ausführungsgesetz/ Umweltminister Keller: "Boden ist ein nicht erneuerbares Gut" Das Kabinett hat heute den Entwurf eines Bodenschutz-Ausführungsgesetzes beschlossen. Es regelt, dass die Landkreise und kreisfreien Städte künftig für den Vollzug des Bundes-Bodenschutzgesetzes zuständig sind und erlässt Vorschriften zur Ausführung. Die landesrechtlichen Regelungen sind deshalb besonders für die Kommunen und die Wirtschaft bedeutsam. Umweltminister Konrad Keller: "Der Boden ist ein nicht erneuerbares Gut, das wir in der Zukunft besser schützen sollten. Die Milliardenbeträge, mit denen wir die Altlasten der DDR-Industrie sanieren müssen, sprechen eine deutliche Sprache." Ziel des Bundes-Bodenschutzgesetzes ist es, die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen, schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Die landesrechtlichen Regelungen im Einzelnen: Für die Aufgaben der Gefahrenabwehr (Abwehr schädlicher Bodenveränderungen, Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten sowie dadurch verursachter Gewässerverunreinigungen) sollen Landkreise und kreisfreie Städte zuständig sein. Die "großen" Sanierungsfälle obliegen der Landesanstalt für Altlastenfreistellung. Die Landkreise und kreisfreien Städte werden insoweit entlastet. Geregelt werden auch eventuelle Entschädigungs- und Erstattungsansprüche, die übernahmekosten für angeordnete Maßnahmen sowie der Ausbau der bestehenden Informationssysteme über Boden und Altlasten. Ein Bodenschutzplan für das ganze Land wird erarbeitet. Er soll den Landkreisen und kreisfreien Städten helfen, sparsam und effektiv mit dem Gut Boden umzugehen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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