Landesregierung hebt 168 Verwaltungsvorschriften und Rechtsverordnungen auf
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 478/01 Magdeburg, den 11. September 2001 Landesregierung hebt 168 Verwaltungsvorschriften und Rechtsverordnungen auf Auf Vorschlag von Innenminister Dr. Manfred Püchel hat die Landesregierung heute der Aufhebung von 168 Verwaltungsvorschriften und Rechtsverordnungen zugestimmt. Nach einem früheren Grundsatzbeschluss der Landesregierung sind neue Verwaltungsvorschriften und Rechtsverordnungen mit Wirkung vom 19. Mai 1999 grundsätzlich auf fünf Jahre befristet. Entsprechend der Stichtagsregelung wurden in diesem Jahr, so Püchel, alle Verwaltungsvorschriften und Rechtsverordnungen überprüft, die im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 1995 erlassen wurden. Im Vorschrifteninformationssystem des Landes sind für den genannten Zeitraum 321 Verwaltungsvorschriften enthalten. Nach Prüfung durch die Fachressorts konnten davon 161 Verwaltungsvorschriften, also über 50 Prozent der überprüften Verwaltungsrichtlinien, aufgehoben werden. Darüber hinaus wurden zwei Justizverwaltungsvorschriften aufgehoben, die nicht im Vorschrifteninformationssystem des Landes enthalten sind. Zusätzlich konnten weitere fünf Rechtsverordnungen aufgehoben werden. Die erste überprüfung der Verwaltungsvorschriften und Rechtsverordnungen im Jahr 2000 hat dazu geführt, dass 27 Rechtsverordnungen und 459 Verwaltungsvorschriften aufgehoben wurden. Insgesamt wurden damit 32 Rechtsverordnungen und 622 Verwaltungsvorschriften aufgehoben. Beispiele für aufgehobene Verwaltungsvorschriften: Richtlinie zur Festlegung des beweglichen Ferientages, Arbeitszeit der Erziehenden in Horten nach dem Hortgesetz, Vorbereitung, Durchführung und wissenschaftliche Begleitung von Modellversuchen im Bildungswesen, Definition von Baustellen, Verblombung kontinuierlicher Messeinrichtungen, Feststellung der Befähigung für Bewährungsbewerber. Beispiele für aufgehobene Rechtsverordnungen: Dritte Verordnung zur änderung der Baugebührenordnung, Verordnung zur Durchführung des Agrarstatistikgesetzes. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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