: 235
Magdeburg, den 12.09.2001

Einhaltung Tierbestandobergrenzen bei Agrarumweltmaßnahmen Ausnahmeregelung verlängert

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 235/01 Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 235/01 Magdeburg, den 13. September 2001 Einhaltung Tierbestandobergrenzen bei Agrarumweltmaßnahmen Ausnahmeregelung verlängert Eine Förderung im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen, wie z.B. für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung (MSL) und den Vertragsnaturschutz (VNS), setzt u.a. die Einhaltung einer Tierbestandsobergrenze von 1,4 RGV je ha voraus. Angesichts der schwierigen Lage auf dem Rindfleischmarkt war die Einhaltung dieser Zuwendungsvoraussetzung erschwert. Deshalb erhielten betroffene Landwirte gemäß VO(EG) Nr. 649/2001 bereits im Frühjahr die Möglichkeit, bis zum 15. Juni 2001 vorzeitig aus ihren mehrjährigen Verpflichtungen auszusteigen, ohne dass hierfür Sanktionen (Strafmaßnahmen) wegen der Nichteinhaltung einer Zuwendungsvoraussetzung zur Anwendung kamen. Da auch bis jetzt noch keine nennenswerte Entspannung der Situation eingetreten ist, hat die Europäische Kommission diese Ausnahmeregelung bis zum 15. Oktober 2001 verlängert. Weitere Informationen insbesondere zum Nachweis der Betroffenheit o.ä. sind bei den jeweils zuständigen ämtern für Landwirtschaft und Flurneuordnung erhältlich. Impressum: Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mrlu.lsa-net.de

Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung