Harms: 1139 Lehrkräfte werden voraussichtlich Altersteilzeitregelung des Landes in Anspruch nehmen
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 123/01 Magdeburg, den 21. September 2001 Harms: 1139 Lehrkräfte werden voraussichtlich Altersteilzeitregelung des Landes in Anspruch nehmen Nach jetzt vorliegenden Zahlen haben von insgesamt 3548 Antragsberechtigten insgesamt 1216 Lehrerinnen und Lehrer vor, die neuen Regelungen des Landes Sachsen-Anhalt zur Altersteilzeit in Anspruch nehmen. Die Richtlinie zur Förderung der Altersteilzeit mit wesentlich verbesserten Bedingungen war am 20. 6. 2001 in Kraft getreten. Insgesamt werde man voraussichtlich 1139 Anträgen stattgeben, sagte Kultusminister Gerd Harms. Nur in 77 Fällen müssten die Anträge aus dienstlichen Gründen voraussichtlich abgelehnt werden, weil die Lehrkräfte aus Mangelfachbereichen stammen bzw. im Sonderschulbereich wegen ihrer besonderen Befähigung für die Gewährleistung des Unterrichts unverzichtbar sind. Diese Einschränkung sei notwendig, um die Unterrichtsversorgung in allen Bereichen sicherzustellen. Wie Harms im Detail erläuterte, stellt sich die Situation auf die einzelnen Schulformen bezogen folgendermaßen dar: Aus den Grundschulen des Landes liegen insgesamt 495 Anträge auf Altersteilzeit vor, die alle genehmigt werden sollen. Aus den Sekundarschulen gehen 411 Lehrkräfte in Altersteilzeit. Mangelfachbereiche sind hiervon ausgenommen. Hierzu zählen im Bereich der Sekundarschulen die Fächer Englisch, Musik, Kunst und Religion. 143 Anträgen aus dem Bereich der Gymnasien und Gesamtschulen wird voraussichtlich stattgegeben. Auch im Gymnasialbereich sind Mangelfachlehrer von dieser Regelung ausgenommen. Zu diesen Mangelfächern gehören die Fächer Latein, Französisch, Spanisch, Musik, Kunst und Religion. Aus dem Bereich der Sonderschulen können voraussichtlich 90 Lehrerinnen und Lehrer die Regelungen der Altersteilzeit in Anspruch nehmen. Wie Kultusminister Harms abschließend mitteilte, wird das Ausscheiden dieser Lehrkräfte ausschließlich nach dem Modell der Blockteilzeit bewilligt. Das heißt, die Lehrkräfte gehen zu einem späteren Zeitpunkt aus dem Schuldienst, wenn die Schülerzahlen zurückgehen. Hierdurch erhöhen sich die Beschäftigungsmöglichkeiten für die übrigen Lehrkräfte, die im Schuldienst verbleiben oder die neu in den Schuldienst des Landes eingestellt werden. Aus diesem Grunde begrüßt die Landesregierung ausdrücklich die Inanspruchnahme der Altersteilzeit. Impressum: Kultusministerium Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3695 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de
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