Rechtssicherheit durch übersichtliches Landesrecht
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 512/01 Magdeburg, den 25. September 2001 Rechtssicherheit durch übersichtliches Landesrecht Sachsen-Anhalt ist das erste der neuen Länder, das im Rahmen des vierten Rechtsbereinigungsgesetzes das gesamte ab 1990 geltende Landesrecht gesichtet hat und eine vollständige Sammlung der gültigen Rechtsvorschriften vorlegen kann. Die Landesregierung hat heute einen entsprechenden Gesetzentwurf des Ministeriums der Justiz verabschiedet. "Mit diesem Schritt wird ein erheblicher Beitrag zur Rechtssicherheit im Land geleistet, weil die Sammlung des Landesrechts künftig nur noch die tatsächlich geltenden Vorschriften benennt", erklärt Justizministerin Karin Schubert. "Damit wird den Bürgerinnen und Bürgern Sachsen-Anhalts eine schnelle und präzise übersicht der Rechtslage ermöglicht." Das vierte Rechtsbereinigungsgesetz schließt an die Rechtsbereinigungsgesetze von 1996 und 1998 an. Diese legten nach der Wiedervereinigung Deutschlands fest, welche Regelungen der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik als Landesrecht fortgelten sollten und welche nicht. Damals waren sämtliche Rechtsvorschriften des Zeitraums vom 1. Januar 1806 bis zum 2. Oktober 1990 gesichtet, überprüft und in einer vollständigen Sammlung vorgelegt worden. Mit dem vierten Rechtsbereinigungsgesetz sind nun die Rechtsvorschriften des Zeitraums vom 3. Oktober 1990 bis 31. Dezember 2001 im Land Sachsen-Anhalt überprüft worden. Dies war deshalb geboten, weil längst nicht mehr alle der insgesamt 1200 verkündeten Rechtsvorschriften gültig sind. Denn eine Vielzahl der Vorschriften war einigungsbedingt und hatte nur für einen vorübergehenden Zeitraum Bestand. "Angesichts neuer Gesetzgebungsverfahren führt dies auf Dauer zu einer Unübersichtlichkeit des Landesrechts, die sich letztlich negativ auf die Rechtssicherheit auswirkt", so die Ministerin. Aus diesem Grund sind unter Federführung des Ministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit allen Ressorts sämtliche Rechtsvorschriften gesichtet und überprüft worden. Von den 1200 verkündeten Rechtsvorschriften sind danach noch 546 gültig. Diese werden nach In-Kraft-Treten des Gesetzes das Landesrecht darstellen und können in einer allgemein zugänglichen Sammlung des Landesrechts dargestellt werden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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