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Magdeburg, den 01.10.2001

Kabinett beschließt Neustrukturierung von Einrichtungen der Naturschutzverwaltung des Landes

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 530/01 Magdeburg, den 2. Oktober 2001 Kabinett beschließt Neustrukturierung von Einrichtungen der Naturschutzverwaltung des Landes Auf Vorschlag von Agrar- und Umweltminister Konrad Keller hat die Landesregierung in ihrer heutigen Kabinettssitzung die Neustrukturierung von Einrichtungen der Naturschutzverwaltung des Landes zum 01. November 2001 beschlossen. Statt der bisher neun unmittelbar den Regierungspräsidien nachgeordneten Naturschutzeinrichtungen wird es zukünftig nur noch drei -Unstrut/Triasland (Naumburg), Saale (Morl) und Nordharz (Wernigerode)- geben. Die anderen sechs Naturschutzeinrichtungen Elbe/Dübener Heide (Tornau), Zerbster Ackerland (Nedlitz), Zeitzer Forst (Droyßig), Südharz (Wippra), Untere Havel (Ferchels) und Ostharz (Friedrichbrunn), werden auf Grund ihrer Lage in einem bestehenden oder zukünftigen Biosphärenreservat der jeweiligen Biosphärenreservatsverwaltung zugeordnet. Anlass für diese Maßnahme ist der beträchtliche Flächenzuwachs der Biosphärenreservate. Im Vergleich zu 1995 beträgt die Fläche der Großschutzgebiete jetzt das Fünffache. Infolge dieses Zuwachses haben sich der Aufgabenumfang, die fachlichen Anforderungen sowie der Personalbedarf in den Schutzgebietsverwaltungen erhöht. Ziel der Eingliederung der Naturschutzstationen in die Großschutzgebietsverwaltungen ist eine effizientere Aufgabenwahrnehmung. Sie dient zugleich dazu, den internationalen als auch nationalen Verpflichtungen des Landes Sachsen-Anhalt zum Schutz und zur Verwaltung der Großschutzgebiete besser nachzukommen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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