25-km/h-Autos: Heyer strebt Ausnahmeregelung für geschwindigkeitsreduzierte Fahrzeuge an
Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 125/01 Magdeburg, den 28. September 2001 25-km/h-Autos: Heyer strebt Ausnahmeregelung für geschwindigkeitsreduzierte Fahrzeuge an Das Verkehrsministerium erreichen zunehmend Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, die nicht im Besitz eines Pkw-Führerscheins sind und mit einem alten "Mopedführerschein" einen - ansonsten technisch unveränderten - Pkw mit einem auf eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h reduzierten Motor fahren. Die Betroffenen fürchten nach verschiedenen Gerichtsurteilen und Verwaltungsentscheidungen um die Betriebserlaubnis für ihr Fahrzeug. Verkehrsminister Jürgen Heyer (SPD) strebt jetzt eine Ausnahmeregelung für diesen Personenkreis an. Heyer: "Hier geht es meist um behinderte, kranke oder auf andere Weise mobilitätsbeeinträchtigte Menschen, die in den vergangenen Jahren diese Autos ohne Beanstandungen zulassen konnten. Wir wollen verhindern, dass diese Menschen im Nachhinein die Betriebserlaubnis für ihr Auto verlieren und damit vielleicht einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden erleiden." Das Verkehrsministerium will sich in den nächsten Wochen mit dem Innenministerium und dem Behindertenbeauftragten der Landesregierung über eine Ausnahmeregelung verständigen; Einzelheiten zum Verfahren und zum Geltungsumfang stehen noch nicht fest. Neuzulassungen für 25-km/h-Autos sind jedoch nicht möglich. Entsprechende Ausnahmeregelungen wurden bereits in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern getroffen. Martin Krems Impressum: Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mwv.lsa-net.de
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