Strafrechtspolitik/ Justizministerin Schubert: Resozialisierung ist keine Wohltat für Straftäter
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 50/01 Magdeburg, den 10. Oktober 2001 Strafrechtspolitik/ Justizministerin Schubert: Resozialisierung ist keine Wohltat für Straftäter Magdeburg/ Berlin. (MJ) Angesichts der immer wieder laut werdenden Forderungen nach härteren Strafen fordert die Justizmins-terin des Landes Sachsen-Anhalt, Karin Schubert (SPD), eine konsequente aber besonnene Strafverfolgung. "Rechtsfrieden lässt sich nicht durch Rache und Sühne erreichen. Staatliche Repressalien helfen zwar, die Ordnung aufrecht zu erhalten. Tatsächlich geschützt wird die Gesellschaft vor neuen Straftaten jedoch nur, wenn sie die Täter nicht von der Gesellschaft ausgrenzen", erklärt die Ministerin anlässlich der Podiumsdiskussion "Wieviel Strafe verträgt der Rechtsstaat?" der Berliner Urania e. V. am heutigen Mittwoch in Berlin. "Resozialisierung ist darum keine Wohltat für die Täter, sondern ein wirksamer Schutz für die Gesellschaft", betont Karin Schubert. Ziel der Justiz müsse eine Strafverfolgung sein, die der Bevölkerung Rechtssicherheit böte und den Opferschutz in den Mittelpunkt stelle, so die Ministerin. "Dieses Ziel lässt sich aber nicht erreichen, indem wir nur den Gedanken der Sühne und der Abschreckung verfolgen und Straftäter einfach wegsperren. Denn dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Rückkehr aus der Haft in die Gesellschaft misslingt. Das bedeutet neue Opfer - und neues Leid." Aufgabe der Justiz sei es darum auch, Straftätern während der Haftzeit neue Wege zu eröffnen, um sie zu einem selbstverantwortlichen und straffreien Leben hinzuführen. "Wer diese Chance verpasst, beraubt auch die Opfer wesentlicher Ansprüche. Denn nur Straftäter, die das Unrecht ihrer Tat einsehen und um Wiedergutmachung bemüht sind, können aktiv dazu beitragen, den Rechtsfrieden wieder herzustellen", erklärt die Ministerin. Davon könnten sowohl die Opfer als auch die Gesellschaft insgesamt profitieren. "Ist es dem Justizvollzug gelungen, einen Straftäter arbeitsfähig zu machen und ihn dadurch in die Lage zu versetzen, sein Leben auch finanziell selbst zu bestreiten, können z. B. Schadensersatzansprüche der Opfer beglichen werden, ohne dass der Staat erneut eingreifen muss", erklärt die Ministerin. Zu Ihrer Information: Die Podiumsdiskussion "Wie viel Strafe verträgt der Rechtsstaat?" der Berliner Urania e. V. in Zusammenarbeit mit dem Berliner Vollzugsbeirat findet am heutigen Mittwoch, 10. Oktober 2001, um 19.30 Uhr in den Räumen der Urania e. V. (Kleiststr. 17) in Berlin statt. Neben Sachsen-Anhalts Justizministerin Karin Schubert nimmt der Senator für Justiz in Berlin, Wolfgang Wieland, an der Veranstaltung teil. Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an: Marion van der Kraats, Telefon: (0391) 567 - 6235 Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstr. 40 - 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
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