Amtsgericht Halberstadt: Keine Beeinträchtigung des Geschäftsbereichs nach Einbruch
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 53/01 Magdeburg, den 18. Oktober 2001 Amtsgericht Halberstadt: Keine Beeinträchtigung des Geschäftsbereichs nach Einbruch Magdeburg/ Halberstadt. (MJ) In das Amtsgericht Halberstadt (Richard-Wagner-Str. 52) ist in der Nacht zum heutigen Donnerstag eingebrochen worden. Nach bisherigen Erkenntnissen sind dabei weder Akten gestohlen oder beschädigt worden noch ist großer Sachschaden entstanden. Der oder die Täter hatten es offensichtlich ausschließlich auf die Erbeutung von Geld abgesehen, da von dem Einbruch lediglich die Zahlstelle und die Wachtmeisterei betroffen waren. Insgesamt wurde jedoch nur eine geringe Geldsumme gestohlen, da in den Gerichten Sachsen-Anhalts nie größere finanzielle Mittel aufbewahrt werden. Der oder die Täter sind offensichtlich über die Vorderfront des Gebäudes in das Gericht gelangt. Entdeckt worden ist der Einbruch heute früh gegen 6.50 Uhr von Justizbeamten. Die Polizei wurde umgehend informiert. Weitere Angaben zu dem Einbruch sind derzeit jedoch nicht möglich, da die Ermittlungen der Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft noch andauern. Für die Bürgerinnen und Bürger bleibt das Amtsgericht Halberstadt trotz des Einbruchs geöffnet, da der Geschäftsbetrieb nicht beeinträchtigt worden ist. Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an: Marion van der Kraats, Telefon: (0391) 567 - 6235 Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstr. 40 - 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
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