Sachsen-Anhalt für Tierarzneimittel-Neuordnung/Gemeinsame Bundesratsinitiative mit Nordrhein-Westfalen
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 602/01 Magdeburg, den 30. Oktober 2001 Sachsen-Anhalt für Tierarzneimittel-Neuordnung/Gemeinsame Bundesratsinitiative mit Nordrhein-Westfalen Auf Vorschlag von Agrar- und Umweltminister Konrad Keller hat die Landesregierung in ihrer heutigen Kabinettssitzung dem Vorhaben zugestimmt, die Vorschriften für die Tierarzneimittelanwendung zu ergänzen. Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen bringen den Gesetzentwurf gemeinsam in den Bundesrat ein. Der Gesetzentwurf sieht änderungen des Arzneimittelgesetzes, der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken und der Verordnung über Nachweispflichten für Tierarzneimittel vor. Damit soll sichergestellt werden, dass zukünftig weniger und nur zugelassene Arzneimittel bei lebensmittelliefernden Tieren verwendet werden. So werden Rückstände in den Produkten und die Resistenzentwicklung für den Menschen krankmachender Erreger vermieden. "Die Gesetzesinitiative dient damit dem gesundheitlichen Verbraucherschutz und der Stabilisierung des Absatzes landwirtschaftlicher Produkte und stärkt das Vertrauen der Verbraucher in Produkt und Produzent", so Keller. Die Länder hatten den Bund aufgefordert, aus den jüngsten Tierarzneimittelskandalen rechtliche Konsequenzen zu ziehen. Dies ist nicht erfolgt. Daher streben die Länder nunmehr eine eigene Gesetzesinitiative an. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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