Mahnbescheide innerhalb eines Tages durch Einführung des Elektronischen Mahnverfahrens
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 610/01 Magdeburg, den 6. November 2001 Mahnbescheide innerhalb eines Tages durch Einführung des Elektronischen Mahnverfahrens Als erstes ostdeutsches Bundesland führt Sachsen-Anhalt das Elektronische Mahnverfahren ein. Das Ministerium der Justiz hat die Voraussetzungen inzwischen soweit geschaffen, dass das Projekt im 1. Quartal 2002 umgesetzt werden kann. Mit der Einführung des E lektronischen M ahnverfahrens S achsen- A nhalt (EMSA) wird das Zentrale Mahngericht Sachsen-Anhalt errichtet. "Mit diesem Verfahren können Mahnbescheide künftig innerhalb eines Tages bearbeitet werden", erklärt Justizministerin Karin Schubert. "Damit trägt die Justiz wesentlich zur Bekämpfung der schlechten Zahlungsmoral und zur Stärkung insbesondere der mittelständischen Unternehmen in Sachsen-Anhalt bei. Denn nur ein schnelles und effektives Mahnverfahren gewährleistet, dass Gläubiger ihre Geldforderungen auch schnell vollstrecken lassen können", so die Ministerin. Bei dem Elektronischen Mahnverfahren handelt es sich um ein vollautomatisches Verfahren, das größtenteils ohne den Eingriff eines Rechtspflegers abläuft. Nach Einführung im Jahr 1982 werden in den alten Bundesländern inzwischen etwa 75 Prozent (6,75 Mio.) aller Mahnverfahren maschinell bearbeitet. "Die Vorteile dieses Verfahrens sind vor allem eine kürzere Bearbeitungszeit, geringere Kosten für den Gläubiger, weniger Fehlerquellen und der schnelle Erhalt eines Vollstreckungstitels", erläutert Ministerin Schubert. Voraussetzung der Einführung des Elektronischen Mahnverfahrens ist die Konzentrierung aller Mahnsachen Sachsen-Anhalts in einem Zentralen Mahngericht. Dieses wird als Abteilung des Amtsgerichts Aschersleben seinen Sitz in Staßfurt haben. "Bislang werden die jährlich rund 100.000 Mahnsachen in den einzelnen Amtsgerichten per Hand bearbeitet. Dieses Verfahren ist angesichts der modernen EDV-Technik nicht mehr zeitgemäß, führt zu unnötig langen Bearbeitungszeiten und wird der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Mahnverfahrens nicht gerecht", so Karin Schubert. Mit der Einführung des Zentralen Mahngerichts könnten die vorhandenen Ressourcen besser genutzt und Mahnverfahren kostengünstiger und rationeller bearbeitet werden. In Sachsen-Anhalt soll das Projekt EMSA in zwei Stufen eingeführt werden: In dem ersten Projektschritt (Stufe 1) wird für Wirtschafts- und Handwerksbetriebe, Rechtsanwaltskanzleien, Körperschaften und andere Stellen, die häufiger Mahnbescheide beantragen, ein vereinfachtes Verfahren zugelassen. Die Gläubiger können die in ihren EDV-Anlagen erfaßten Daten auf Datenträger (z. B. Disketten) an das Mahngericht übersenden, wo die Anträge in das EDV-System eingespielt und noch am selben Tag bearbeitet werden. In einer späteren Stufe 2 soll das maschinelle Mahnverfahren auf die Anträge ausgeweitet werden, die auch weiterhin mit Papierformularen eingereicht werden. "Dass wir mit dem Projekt eine richtige Entscheidung getroffen haben, zeigt uns die große Resonanz in der Wirtschaft", unterstreicht die Ministerin. Nach einer ersten Abfrage des Ministeriums der Justiz haben bisher bereits 110 Gläubiger ihr Interesse an der Teilnahme am Elektronischen Mahnverfahren bekundet. Darunter sind z. B. die Wohnungsbaugesellschaften in Halle und Magdeburg, die Halleschen und Magdeburger Verkehrsbetriebe und die öffentliche Versicherung Sachsen-Anhalt. Darüber hinaus haben sich 188 Rechtsanwaltskanzleien des Landes gemeldet, die am Elektronischen Mahnverfahren teilnehmen möchten. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de