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Magdeburg, den 12.11.2001

Sachsen-Anhalt stimmt im Bundesrat Vertrag von Nizza zu / Ministerpräsident Höppner: "Reformprozess der Europäischen Union ist damit aber noch nicht abgeschlossen"

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 627/01 Magdeburg, den 09. November 2001 Sachsen-Anhalt stimmt im Bundesrat Vertrag von Nizza zu / Ministerpräsident Höppner: "Reformprozess der Europäischen Union ist damit aber noch nicht abgeschlossen" Sachsen-Anhalt hat in der heutigen Sitzung des Bundesrates dem Gesetz zum Vertrag von Nizza zugestimmt. Ministerpräsident Dr. Reinhard Höppner begrüßte, dass der Bundesrat dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt hat. Der Regierungschef unterstrich: "In Nizza sind wichtige Entscheidungen getroffen worden, damit die EU erweiterungsfähig wird. Das wichtigste Ergebnis bleibt, dass mit Nizza seitens der Europäischen Union die notwendigen institutionellen Voraussetzungen für einen Beitritt der Reformstaaten Mittel- und Osteuropas ab 2003 geschaffen worden sind." Höppner wies aber auch darauf hin, dass noch viele Wünsche offen geblieben seien. Daher könne und dürfe der Reformprozess der Europäischen Union mit dem Vertrag von Nizza nicht abgeschlossen sein. Der Ministerpräsident: "Die für eine Stärkung der Handlungsfähigkeit der EU notwendigen Reformen sind in Nizza kaum vorangekommen. Dazu ist eine breite Debatte erforderlich, an der auch wir als Bundesländer teilnehmen. Noch in diesem Jahr soll der Europäische Rat in Laeken die Einberufung eines Konvents aus Vertretern der europäischen Organe, der nationalen Parlamente und Regierungen sowie unter Einbindung breiter gesellschaftlicher Gruppen beschließen, der diese umfassende EU-Reform vorbereitet." Der Vertrag von Nizza schließt sich unmittelbar an die mit dem Amsterdamer Vertrag vorgenommene Fortentwicklung des Europäischen Vertragswerkes an. Während mit dem Vertrag von Amsterdam die innere und äußere Handlungsfähigkeit der Europäischen Union gestärkt wurde, soll die Union mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Nizza in die Lage versetzt werden, künftig weitere Mitgliedstaaten aufzunehmen. Der Vertrag von Nizza enthält im Wesentlichen folgende Regelungen: neue Gewichtung der Stimmen der Mitgliedstaaten im Rat, Regelungen zur Größe und Zusammensetzung der Kommission in einer vergrößerten Union (zunächst ein Kommissar pro Mitgliedstaat; Verkleinerung der Kommission, soweit die Union auf 27 Mitgliedstaaten angewachsen ist), Stärkung der Rolle des Kommissionspräsidenten, Regelung über die verstärkte Zusammenarbeit, Fortschritte im Bereich der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, Ausdehnung von Mehrheitsentscheidungen im Rat, Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments und Neuverteilung der Sitze im Europäischen Parlament entsprechend der Bevölkerungsgröße der einzelnen Mitgliedstaaten. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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