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Magdeburg, den 16.11.2001

Garantieerklärung des Landes sichert Investitionsprogramm für Kommunen ab

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 650/01 Magdeburg, den 16. November 2001 Garantieerklärung des Landes sichert Investitionsprogramm für Kommunen ab Mit einer Garantieerklärung gegenüber der darlehensgewährenden Bank sichert das Land Sachsen-Anhalt das für das kommende Jahr aufgelegte Investitionsprogramm ab. Damit wird gewährleistet, dass auch Kommunen Kredit nehmen können, die ansonsten nur unter Inanspruchnahme des Ausgleichsstockes tilgen könnten. Damit entfallen kommunalaufsichtliche Bedenken. "Damit haben die Kommunen die Gewähr, Nutznießer des Programms werden zu können," sagte dazu Finanzminister Wolfgang Gerhards. Mit dem Programm in Höhe von 100 Millionen Euro sollen Sachsen-Anhalts Städte und Gemeinden Investitionen tätigen können. Das Geld wird den Kommunen nach den Grundsätzen der ursprünglichen IFG-Mittel-Aufteilung zur Verfügung gestellt. Das Landesförderinstitut (LFI) des Landes wird das Gesamtprogramm administrieren. Die Kommunen können den ihnen zustehenden Programmanteil über das LFI abrufen. Die Zinsen von anfänglich fünf Millionen Euro werden bei einer unterstellten Laufzeit von zehn Jahren aus dem Landeshaushalt aufgebracht. Das Land übernimmt für einen Zeitraum von drei Jahren (2002 bis 2004) die Tilgung von je zehn Millionen Euro. Die Tilgung ab dem Jahr 2005 (2005-2011) wird im Rahmen einer Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes geregelt. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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