Justizministerkonferenz: Zustimmung für Justizministerin Schuberts Initiative zur Stärkung der Opferhilfe
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 66/01 Magdeburg, den 22. November 2001 Justizministerkonferenz: Zustimmung für Justizministerin Schuberts Initiative zur Stärkung der Opferhilfe Magdeburg/Berlin. (MJ ) Sachsen-Anhalts Justizministerin, Karin Schubert (SPD), hat sich bei der Konferenz der Justizministerinnen und ¿minister des Bundes und der Länder in Berlin mit ihrer Initiative zur Stärkung der Opferhilfe durchgesetzt: Einstimmig sprachen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz dafür aus, eine Stärkung der Opferhilfe sowie die Erweiterung des Anwendungsbereiches gemeinnütziger Arbeit. "Damit unterstützen die Länder wesentliche Ziele des Referentenentwurfes zur Reform des Sanktionenrechts, die insbesondere auch im Interesse der Opfer erforderlich ist" erklärt Justizministerin Karin Schubert. Wesentliche Ziele der angestrebten Reform des Sanktionenrechts sind vor diesem Hintergrund: Zuweisung eines Zehntels der Geldstrafen an gemeinnützige Einrichtungen, deren Zweck die Hilfe für Opfer von Straftaten ist Einschränkung der Geldstrafenvollstreckungen im Opferinteresse Erweiterung des Anwendungsbereiches der gemeinnützigen Arbeit bei kleinerer und mittlerer Kriminalität. "Eine änderung des Sanktionenrechts in dieser Form bedeutet, dass die Opfer von Straftaten bundesweit von der Justiz mehr Unterstützung erfahren würden als dies zum jetzigen Zeitpunkt möglich ist", erklärt Ministerin Schubert. Dazu gehöre auch die Erweiterung der Anwendungsbereiches gemeinnütziger Arbeit. "Bislang kennt das Strafrecht nur zwei Sanktionsmöglichkeiten: die Geld- und die Freiheitsstrafe. Insbesondere bei kleinerer und mittlerer Kriminalität bietet sich jedoch die Anwendung gemeinnütziger Arbeit an, weil sie dem Gemeinwohl zugute kommt und gleichzeitig sowohl unmittelbare als auch finanzielle Hilfe für die Opfer von Straftaten ermöglicht", ist Karin Schubert überzeugt. Um die Folgen der Reform für die Länderhaushalte abschätzen zu können, ist durch den Strafrechtsausschuss der Justizministerkonferenz im Mai 2001 eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden. Diese hat zur Justizministerkonferenz in Berlin am heutigen Donnerstag ihren Bericht vorgelegt. Danach müssen die einzelnen Bundesländer bei der Zuweisung eines Zehntels der Geldstrafen an gemeinnützige Einrichtungen von einem Gesamtausfall von rund 80 Millionen Mark ausgehen. Bezogen auf Sachsen-Anhalt ist von einem Ausfall von rund 2,7 Millionen Mark jährlich auszugehen. "Die Opferhilfe und der Opferschutz stehen in Sachsen-Anhalt jedoch seit Jahren an erster Stelle, wie das bundesweit einmalige Hilfsangebot des Sozialen Dienst der Justiz beweist", so Ministerin Schubert. Vor diesem Hintergrund sei der Ausfall hinzunehmen. Gleichwohl setzt sich die Ministerin auf Bundesebene mit ihren Kolleginnen und Kollegen der Länder dafür ein, dass die finanziellen Folgen für die Haushalte der Länder bei der Umsetzung der Reform hinreichend berücksichtigt werden. Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an: Marion van der Kraats, Telefon: 0391 ¿ 567 4134 Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Wilhelm-Höpfner-Ring 6 39116 Magdeburg Tel: (0391) 567-4134 Fax: (0391) 567-4225 Mail: presse@mj.lsa-net.de
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