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Magdeburg, den 26.11.2001

Finanzausschuss billigt Investitionsprogramm / Innen- und Finanzministerium stecken weiteres Vorgehen ab

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 037/01 Magdeburg, den 23. November 2001 Finanzausschuss billigt Investitionsprogramm / Innen- und Finanzministerium stecken weiteres Vorgehen ab Der Finanzausschuss des Landtages hat heute das von der Landesregierung initiierte Investitionsprogramm für Kommunen gebilligt. Damit hat das Programm über 100 Millionen Euro eine erste parlamentarische Hürde genommen. Es soll den Städten, Gemeinden und Landkreisen im kommenden Jahr Investitionen ermöglichen. Innenminister Manfred Püchel und Finanzminister Wolfgang Gerhards teilen dazu mit: Das Programm wird über das Landesförderinstitut (LFI) Magdeburg abgewickelt. Dort können die Kommunen ab Beginn des kommenden Jahres ihre Anträge zur Beteiligung am Programm einreichen. Entsprechende Musterverträge und Antragsformulare werden derzeit erarbeitet und den Kommunen über das LFI voraussichtlich auch per Internet rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Der Aufteilungsschlüssel orientiert sich an den bisherigen IfG-Zuweisungen. Die Kommunen können die Höhe ihrer Quoten beim Innenministerium und voraussichtlich ab der kommenden Woche beim LFI abrufen. Finanziert werden Investitionen für die Bereiche: - Infrastrukturmaßnahmen - Berufsausbildung - Erziehung - Gesundheit - Umweltschutz, - Modernisierung landwirtschaftlicher Gebiete und - Wiederherstellung und Schutz von Kulturdenkmälern. Ebenfalls kann die Kofinanzierung für die oben genannten Maßnahmen aus dem Programm bestritten werden. Nicht Bestandteil des Programms sind der soziale Wohnungsbau und Investitionen in Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft, für die es bereits KfW-Programme gibt. Das LFI prüft die Kreditanträge und die Voraussetzungen für eine Darlehensgewährung und zahlt die Mittel aus. Das Land übernimmt die Zinszahlung für das Programm, das eine Laufzeit von zehn Jahren hat. Außerdem übernimmt es für die ersten drei Jahre (2003-2005) die Tilgung. Die Tilgung ab dem Jahr 2006 wird im Rahmen einer Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) geregelt. über eine Garantieerklärung des Landes gegenüber den kreditgebenden Banken ist sichergestellt, dass Probleme bei der kommunalaufsichtlichen Genehmigung der Kredite ausgeschlossen sind. Die Garantieerklärung beinhaltet, dass für Kommunen, die nach dem Jahr 2005 nicht zur Kredittilgung fähig sein sollten, das Land die Tilgung übernimmt. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.lsa-net.de

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